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Bundesrat billigt Spitzenausgleich bis 2022

Energieintensive Betriebe können auch in Zukunft mit Entlastungen bei der Stromsteuer rechnen.

Auf seiner 900. Sitzung hat der Bundesrat die Nachfolgeregelung für den sogenannten Spitzenausgleich gebilligt. Demnach wird die zum Jahresende auslaufende Steuerbegünstigung um weitere zehn Jahre – bis 2022 – verlängert.

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, führt die Regelung zu jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, die ausschließlich den Bundeshaushalt betreffen, da Länder und Kommunen nicht an den Einnahmen aus der Energie- und Stromsteuer beteiligt sind.

In den Genuss der Begünstigung kommen rund 250.000 Betriebe. Voraussetzung ist, dass die Betriebe mindestens 1,3 Prozent Energie pro Jahr einsparen.

Das letzte Wort kann jetzt noch die EU sprechen. Ende August hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angekündigt, gegen die Fortführung der Begünstigung Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen.

Der Spitzenausgleich stelle eine Subvention dar und müsse deshalb von der Kommission genehmigt werden.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | vk 2012

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