Bundesregierung behindert Bürgerstromhandel massiv
Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) legt „Impulspapier Bürgerstromhandel“ vor.
Auch über Deutschland hinaus behindert die Bundesregierung den Bürgerstromhandel weiterhin massiv. Nun wird sie auch beim Zusammentreffen der europäischen Energieminister am 18. Dezember die Bürgerenergieprojekte weiter blockieren, wie der Tagesspiegel berichtet.
Laut einer Analyse des unabhängigen Think-Tanks E3G (Third Generation Environmentalism) fällt Deutschland mit seinen Anträgen zum EU-Winterpaket besonders negativ auf.
So möchte Deutschland verhindern, dass der Energieertrag virtuell zusammengefasst werden darf. Die erzeugte Sonnenenergie in einem Gebäude dürfte somit nicht in einem anderen Gebäude derselben Kommune verbraucht werden. Diese in Deutschland bereits gängige Praxis erstickt nicht nur das Potenzial der Bürgerenergie sondern bringt auch Pionierprojekte in anderen Mitgliedsstaaten zu Fall.
Auch das Brüsseler Greenpeace-Büro kritisiert Deutschlands Vorschläge zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie scharf. Laut Interpretation von Greenpeace will die Bundesregierung Bürger, die ihre eigene Energie erzeugen, aus den öffentlichen Netzen ausschließen, während die Industrie weiterhin enorme Rabatte auf die Netzentgelte erhalte.
Wenn Deutschlands Vorschläge zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie durchkämen, so die Befürchtung, würden die Pläne der EU zur Stärkung der Bürgerenergie ausgehebelt werden. Die regionale und dezentrale Stromvermarktung für Erneuerbare Energien wurde längst von allen Parteien gefordert. Die Bundesregierung hat aber mit der Regionalstrom-Verordnung nur einen Papiertiger geschaffen, der keinerlei Dynamik entfacht.
Energy Brainpool hat heute im Auftrag vom Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) das „Impulspapier Bürgerstromhandel“ vorgelegt, mit klaren und einfachen Empfehlungen wie eine funktionierende Vermarktung von Bürgerstrom auf Nachbarschaftsebene funktionieren kann und die bisherigen Hürden in den energiewirtschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beseitigt werden können.
Damit eine zweite Liberalisierung des Stromhandels realisierbar ist, müssten Hürden auf allen Ebenen abgebaut werden. Die Impulse des Papiers zugunsten eines Bürgerstromhandels umfassen folgende Empfehlungen: Definition der erfassten Strommengen und eines räumlichen Geltungsbereichs; kostengerecht reduzierte Stromnebenkosten; sowie einen gesenkten Verwaltungsaufwand durch Verzicht auf Meldepflichten, Reduzierung des Netznutzungsvertrags und der Pflicht zur Bilanzkreisführung und Prinzip von Messung, Abrechnung und Bilanzkreisführung.
Durch den Bürgerstromhandel mit regional differenzierten Stromkosten würde der Ausbau von Erneuerbaren Energieanlagen dort ausgebaut werden, wo er verbraucht wird und somit die Dezentralität der Energiewende weiter vorangebracht werden. Überschüssiger, eigenerzeugter, erneuerbarer Strom soll so auf der gleichen Netzebene unter einfachen, standardisierten Rahmenbedingungen an Nachbarn weiterverkauft werden können. Die Abwicklung soll durch die jeweiligen Energieversorgungsunternehmen erfolgen, die EEG-Förderung für die Einspeisung entfällt.
Für verbesserte Rahmenbedingungen im Bürgerstromhandel sprechen sowohl wirtschaftliche und technische als auch rechtliche Gründe. Mit dem direkten und dezentralen Stromhandel zwischen Bürgern und dem damit verbundenen Gemeinschaftserlebnis steigt auch die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien weiter.
Optimal wäre natürlich, wenn die Bürgerinvestitionen gleich eine ganzjährige viertelstundengenaue Vollversorgung in ihren und den Nachbarobjekten schaffen würden. Dazu würde ergänzend mein Vorschlag für eine Kombikraftwerksvergütung passen.
Die jetzige kommissarische Bundesregierung ist aufgefordert, die gegen die Bürgerenergien gerichteten Aktivitäten in Brüssel sofort einzustellen und Vorbereitungen zu treffen, die Vorschläge des BBEn für mehr Bürgerenergien aufzugreifen und Gesetzesänderungen dafür vorzubereiten. Die neue Bundesregierung, welcher Couleur auch immer, ist aufgefordert diese BBEn Vorschläge bald möglichst umzusetzen, damit die hohe Bereitschaft von Bürgern die Energiewende mitzugestalten nicht weiter blockiert wird.
Impulspapier Bürgerstromhandel
Quelle
Hans-Josef Fell 2017 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG