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Bundesregierung legt Erfahrungsbericht zum EEG vor

Die Bundesregierung hat am Freitag dem Deutschen Bundestag ihren Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Die Vorlage dieses „EEG-Erfahrungsberichts“ ist laut Gesetz zum 30. Juni 2018 und danach alle vier Jahre vorgeschrieben.

Laut Einschätzung der Regierung haben die in den vergangenen Jahren am EEG sowie am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgenommenen Änderungen „wesentlich dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizienter geworden ist“.

Insbesondere die Einführung von Ausschreibungsverfahren sei nach den bisherigen Erfahrungen „positiv zu beurteilen“, lediglich die Regelungen für so genannte Bürgerenergiegesellschaften seien mit „möglicherweise negativen Auswirkungen“ behaftet. Der 40 Seiten umfassende Bericht ist unter unten stehendem Link abrufbar.

PHOTON – Das Solarstrom-Magazin - 6/2018
Quelle

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