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Bundestags-Beschlüsse von Union und SPD

Minikonsens der Koalition bei Sonne, Wind und Wasserstoff

Nach Wochen des Streits beschloss der Wirtschaftsausschuss des Bundestages heute mehrere Energie-Anträge der Koalition, die Klimareporter° vorliegen. Kommunen sollen am Erlös von Solar-Freiflächenanlagen beteiligt, Wind-Repoweringprojekte erleichtert und alle Hersteller grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage befreit werden.

Wer im Zuge der Klimadebatte erwartete, die große Koalition würde sich noch einmal zu wirksamen Sofortmaßnahmen aufraffen, muss diese Hoffnung jetzt endgültig begraben.

Höhere Ausbauziele für erneuerbare Energien, wie sie noch im Entwurf des Klimasofortprogramms enthalten waren, wurden in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses nicht beschlossen.

Die beiden, Klimareporter° vorliegenden Anträge von Union und SPD – ein mehr als 100-seitiger Änderungsantrag zum Energierecht sowie ein Entschließungsantrag – beschränken sich auf minimale Verbesserungen. Dazu kommt noch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um das Repowering alter Windkraftanlagen zu erleichtern.

So bleibt es allein bei den seit Monaten bekannten Sonderausschreibungen für das kommende Jahr. Damit soll der Ausbau von Windkraft an Land um 1.100 auf 4.000 Megawatt und von Photovoltaik um 4.100 auf 6.000 Megawatt angehoben werden.

Bei der Photovoltaik verteilt sich der Zubau auf 2.000 Megawatt Freiflächen- und 2.000 Megawatt große Dachanlagen, hinzu kommen 100 Megawatt „besondere Solaranlagen“ wie schwimmende oder Agriphotovoltaik.

Wie ebenfalls schon bekannt, sollen die Megawatt, die bei Wind an Land in den Ausschreibungen mangels Projekten nicht vergeben werden, in den Jahren 2022 und 2023 nachgeholt werden. Dazu soll es jeweils einen Extra-Ausschreibungstermin geben.

Nachteilig für die Windkraft ist im beschlossenen Antrag nun: Sollten die Windprojektierer auch in diesen zusätzlichen Ausschreibungen nicht genügend Gebote abgeben, soll jeweils ein Drittel der offen gebliebenen Mengen im Folgejahr – also 2023 und 2024 – im Rahmen von sogenannten Innovationsausschreibungen vergeben werden.

Bei diesen können sich zwar auch Windkraftprojekte beteiligen, doch bis dato setzten sich bei den Innovationsausschreibungen ausnahmslos Photovoltaik-Projekte durch. Die Koalition verteilt hier offenbar Strommengen von der ungeliebten Windkraft auf die verträglicher erscheinenden Solaranlagen um.

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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