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Bundestagsausschuss beschließt Steuerbefreiung für Elektroautos

Autos, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder sollen für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben.

Der Finanzausschuss stimmte einem entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu.

Die Steuerbefreiung soll für alle Fahrzeuge gelten, deren Zulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 liegt.

Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden.

Quelle

Deutscher Bundestag 2012PHOTON 2012

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