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Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunktepapier für Öffnung der Photovoltaik-Ausschreibungen vor

Bereits im zweiten Halbjahr soll die Öffnung von deutschen Photovoltaik-Ausschreibungen für Anlagen aus EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Das Ministerium veröffentlichte für eine generelle Regelung nun ein erstes Eckpunktepapier.

Bereits im Mai könnte eine Europäische Freiflächenflächenausschreibungsverordnung durch das Bundeskabinett in Kraft gesetzt werden.

Unlängst kündigte Dänemark an, seine Photovoltaik-Ausschreibungen für Anlagen in Deutschland öffnen zu wollen. Noch fehlt der rechtliche Rahmen, um diese von der EU-Kommission geforderte Öffnung der Ausschreibungen für EU-Mitgliedsstaaten adäquat umzusetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte nun allerdings ein Eckpunktepapier dazu, das die Grundlage für die sogenannte Europäische Freiflächenausschreibungsverordnung bilden soll. Darin wird bekräftigt, dass es parallel bereits Gespräche mit anderen EU-Mitgliedsstaaten zu einer entsprechenden Kooperation gebe, die in die Erarbeitung eingeflossen seien.

Entsprechend der Erfahrungen aus den Pilot-Öffnungen, die bereits bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der zweiten Jahreshälfte erfolgen sollen, werde das Verfahren im Zuge der anstehenden EEG-Novelle geregelt. Im EEG 2016 sei dafür eine entsprechende Verordnungsermächtigung vorgesehen. Es sei allerdings geplant, die Europäische Freiflächenausschreibungsverordnung im Mai 2016 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts in Kraft zu setzen. Die geöffneten Ausschreibungen sollten danach mit zwei Partnerländern getestet werden. Allerdings müssten dazu die Verhandlungen erst erfolgreich abgeschlossen werden.

In dem Eckpunktepapier sind zwei Optionen vorgesehen. So könnte jeder Kooperationsstaat separate Ausschreibungen abhalten, die dann auch für Anlagen aus dem Partnerland offen stünden. In dieser Variante müssten sich die Kooperationsstaaten auf grundlegende Eckpunkte zur Zusammenarbeit verständigen. Letztendlich würde dann aber jeder Staat seine Ausschreibungsdesign, unter anderem Preisregel, Gebotshöhe und Volumen selbst festlegen. Bei den standortbezogenen Bedingungen, wie Genehmigung, Flächen oder Netzanschluss, müssten im Zweifel allerdings die Bedingungen des Standortlandes der Anlage gelten.

Die Alternative wäre eine gemeinsame Ausschreibung der Partnerländer, die für Anlagen aus beiden Ländern geöffnet sei. Die Finanzierung würde dann über die bestehenden nationalen Förderregeln erfolgen. Die Zuschlagserteilung könnte dabei auf Basis eines vorab vereinbarten Schlüssels erfolgen. Die Partnerländer müssten sich auf ein gemeinsames Ausschreibungsdesign einigen.

In beiden Optionen würde eine „grenzüberschreitende Auszahlung für von Deutschland geförderte Anlagen direkt über den deutschen Übertragungsnetzbetreiber“ erfolgen, heißt es im Eckpunktepapier weiter. Die Verteilnetzbetreiber, in denen die Anlagen installiert werden, müssten dazu die notwendigen Daten übermitteln. Auch diese Ausschreibungen sollten über die Bundesnetzagentur oder eine gemeinsam festgelegte Stelle erfolgen.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass in den Grundzügen das für die deutschen Photovoltaik-Pilotausschreibungen entwickelte Design zur Anwendung kommen wird. Kleine Abweichungen seien möglich. In den geöffneten Pilotausschreibungen sollen insgesamt 100 Megawatt Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgeschrieben werden. Ab 2017 sollen dann fünf Prozent der jährlich neu installierten Leistung grenzüberschreitend ausgeschrieben werden, wie die Vorgabe der EU-Kommission vorsieht. Bei dem geplanten Ausschreibungensvolumen von 500 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächen- und Dachlagen ab einem Megawatt Leistung pro Jahr, wie es im derzeitigen EEG-Referentenentwurf geplant ist, wären dies 25 Megawatt. Dieses Volumen könnte dann auch auf mehrere Ausschreibungen verteilt werden. Auch künftig soll es drei pro Jahr geben.

Das Ministerium weist in seinem Eckpunktepapier nochmals daraufhin, dass es als zwingende Voraussetzung eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Ländern gebe müsse. Zudem müsste ein „physischer Stromaustausch“ erfolgen. Eine virtuelle Anrechnung des im Ausland erzeugten Stroms auf Deutschland sei nicht ausreichend.

In den derzeit laufenden Gesprächen geht es darum, ob Dänemark bei seinen Ausschreibungen Zuschläge von bis zu 2,4 Megawatt für Photovoltaik-Anlagen aus Deutschland reserviert. Das Land plant aktuell eine Ausschreibungsrunde für insgesamt 20 Megawatt. Die Bedingungen werden aber derzeit noch evaluiert.

pv magazine | Heft 01/2016
Quelle

pv-magazine.de | Sandra Enkhardt 2016 | pv magazine | Heft 01/2016 – online bestellen! | Inhalt

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