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© Depositphotos.com | Kzenon | Ab Februar 2024 erhalten neu in Betrieb gegangene Photovoltaikanlagen eine etwas geringere Einspeisevergütung.

BVES fordert EEG-Auffanglösung für PV-Prosumer

Zeitnahe politische Lösung beim EEG 2021 ist nicht in Sicht. Zehntausenden Prosumeranlagen mit PV- und Energiespeichersystemen droht damit ab Januar die Stilllegung. Der BVES fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Übergangslösung aufzusetzen.

Der BVES fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, eine EEG-Auffanglösung aufzusetzen, um zehntausenden von PV- und Speicheranlagen nicht die rechtliche Betriebsgrundlage zu entziehen. In den Diskussionen des BVES mit den Fachpolitikern der Regierungsfraktionen im Bundestag zeigt sich, dass eine gemeinsame Position noch nicht absehbar ist und daher ein pünktliches Inkrafttreten des EEG 2021 in Frage steht. Damit würde jedoch einer Vielzahl von sogenannten Prosumern die rechtliche Betriebsgrundlage ihrer Anlagen entzogen. Ein Weiterbetrieb dieser Bestandsanlagen über den 31. Dezember 2020 hinaus ist auf der aktuellen Rechtsgrundlage ohne eine Anschlussregelung im EEG 2021 unmöglich.

„Hier ist jetzt Minister Altmaier gefordert. Die politischen Diskussionen um eine zukunftsfähige Aufstellung der Energiewende darf nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die Energiewende bereits leben und stützen. Wir brauchen dringend eine zumindest vorläufige Auffanglösung“, sagt Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer.

Tritt das neue EEG 2021 nicht rechtzeitig zum 1.1.2021 in Kraft, gilt weiterhin das EEG 2017 als Rechtsgrundlage, das jedoch nur bis Ablauf des Jahres 2020 beihilferechtlich genehmigt ist. Ab Januar 2021 gilt dann ein Durchführungsverbot, das jedoch mit einer Verlängerung der Genehmigung des EEG 2017 bei der EU-Kommission verhindert werden könnte. Kurzfristig wäre auch eine gesetzliche Regelung für den Weiterbetrieb unter der aufschiebenden Bedingung einer Neugenehmigung durch die EU-Kommission möglich und würde so zumindest rückwirkend gewährt.

Urban Windelen: „Die langwierigen Beratungen des EEG 2021 im Bundestag waren absehbar und bei den anstehenden grundlegenden Diskussionen auch erwartbar. Seit Jahren ist die Ablauffrist 31. Dezember 2020 bekannt. Nun kurz vor Fristablauf einen, freundlich gesagt, unausgegorenen Gesetzentwurf vorzulegen, ist mehr als fahrlässig vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium.“

Unvertretbar ist es aus Sicht des BVES, dass Leidtragende dieses Planungsversagens Anlagenbetreiber sein sollen, die seit Jahren mit hohem Engagement die Energiewende tragen und weiterbringen. Die aktuellen Diskussionen um den Weg der Energiewende sind wichtig und unverzichtbar für viele grundlegenden Weichenstellungen gerade bei der Industrie. Planungs- und Investitionssicherheit für Technologien wie Energiespeichersysteme sind hier unerlässlich.

Quelle

BVES / Bundesverband Energiespeicher 2020

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