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© lichtblick.de | Berlin Hellersdorf | Im Bereich Mieterstrom schlägt der Klimakreis vor, dass der Strom vom Dach künftig unbürokratisch an die Mieter weitergegeben werden kann.

CDU/CSU-Klimakreis will mutige EEG-Novelle

Der Klimakreis der Unionsfraktion im Bundestag hat zahlreiche „Impulse für die EEG-Reform“ gesammelt.

Dazu gehören vielfältige Maßnahmen, beispielsweise eine Befreiung des Photovoltaik-Mieterstroms und des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage, vereinfachte Bedingungen für die Direktvermarktung speziell für Post-EEG-Anlagen, ein Ausbau der Speicherförderung und der verpflichtende Einbau von Photovoltaik bei Neubauten.

„Die EEG-Reform muss mutig angegangen werden. Nur so können Energiewende und Klimaschutz gelingen.“ Das steht zu Beginn des Papiers „Impulse für die EEG-Reform“, in dem der Klimakreis der CDU/CSU-Fraktion Reformvorschläge für die anstehende EEG-Novelle gesammelt hat. „Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels wurde ein großes Hemmnis beseitigt und mit der Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Wind auf 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 ein klares Signal gesetzt. Entscheidend ist jedoch die anstehende EEG-Reform“, heißt es in dem Papier, das pv magazine vorliegt.

Als „eine besondere Herausforderung“ bezeichnet der Klimakreis den Weiterbetrieb von Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Vergütung fallen. Vorschlag: Damit vor allem kleine Anlagen bis zu zehn Kilowatt wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, müssen die Bedingungen für die Direktvermarktung vereinfacht werden – beispielsweise indem sie in den Bilanzkreis des Netzbetreibers einspeisen. Dafür sollen die Betreiber eine Vergütung von ein bis drei Cent pro Kilowattstunde sowie einen Zuschuss für den Einbau eines intelligenten Messsystems erhalten. Das Papier regt auch an, ältere Erneuerbaren-Anlagen „den Markt üben“ zu lassen, indem man ihnen dazu eine attraktive Möglichkeit bietet. Als eine Option wird das Marktentwicklungsmodell genannt.

Um den Photovotaik-Zubau zu fördern, hat der Klimakreis des Unionsfraktion mehrere Vorschläge. Dazu gehören der Ausbau von Speicher-Förderprogrammen sowie eine weiter gefasste Befreiung von der EEG-Umlage für Eigenverbrauchsanlagen. Die Zehn-Kilowatt-Grenze müsse für Anlagen, die vorrangig zur Eigenversorgung gebaut werden, vollständig entfallen oder auf eine realistische Größe angehoben werden, die eine vollständige Nutzung von Dachflächen auf Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern ermögliche. Auch sollte für Eigenversorgungsanlagen mit mehr als zehn Kilowatt keine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Als neue Richtgröße könnten gemäß der Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie die 30 Kilowatt genommen werden, um insgesamt die solare Eigenstromnutzung zu stärken.

Weitere Ideen des Klimakreises sind der verpflichtende Einbau von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten sowie Anreize für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen im Bestand. Im Bereich Mieterstrom wird vorgeschlagen, dass der Strom vom Dach künftig unbürokratisch an die Mieter weitergegeben werden kann, beispielsweise indem die Stromkosten als Betriebskosten abgerechnet werden können. Für Vermieter müssten demnach steuerliche Hemmnisse beseitigt werden, so dass das Anbieten von Mieterstrom nicht zu einem Verlust der Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung und der Körperschaftssteuerbefreiung führt. Und Mieter müssten nach dem Willen des Klimakreises als Eigenversorger definiert werden, um von den günstigen Regelungen zur EEG-Umlage zu profitieren.

Beim Thema EEG-Umlagenentlastung regt der Klimakreis zudem eine Abgaben- und Umlagenbefreiung für Energiespeicher und Power-to-X-Anwendungen sowie eine Reform der Strompreisbestandteile an. Dafür müsse eine große Abgaben- und Umlagenreform ausgearbeitet und umgesetzt werden. Ziel sei, damit wirtschaftliche Hemmnisse für systemdienliche und -stabilisierende Anwendungen zu beseitigen – beispielsweise für Power-to-X-Anwendungen bei der Sektorkopplung sowie für Industrieunternehmen, die systemdienliche Flexibilität anbieten.

Bei den Ausbauzielen regt der Klimakreis eine Verlagerung der Zuständigkeiten an. Künftig sollen demnach die Länder eigene verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien formulieren und umsetzen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Petra Hannen) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Petra Hannen 2020 weiterverbreitet werden! | Mehr Artikel von Petra Hannen„pv magazine“ 02/2020 | Online bestellen!

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