‹ Zurück zur Übersicht
Fotolia.com | stockWerk | Allen Klimaschutz-Versprechungen zum Trotz: Die CO2-Last nimmt zu. Die Debatte um eine CO2-Steuer wird immer heißer.

© Fotolia.com | stockWerk | Allen Klimaschutz-Versprechungen zum Trotz: Die CO2-Last nimmt zu. Die Debatte um eine CO2-Steuer wird immer heißer.

CO2-Steuer wäre nicht verfassungswidrig

Umweltministerium widerspricht Gutachten. In der Debatte um eine Besteuerung von CO2-Emissionen sind juristische Berater des Deutschen Bundestags zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Steuer nicht verfassungsgemäß wäre. Das Bundesumweltministerium widerspricht jedoch der Beurteilung.

Allen Klimaschutz-Versprechungen zum Trotz nehmen Treibhausgase in der Atmosphäre immer weiter zu. Zur CO2-Bespreisung gehen die Meinungen von Politik als auch Experten auseinander. Dass es in diese Richtung gehen muss, darüber wird seit langem debattiert, es gibt unterschiedliche Modelle. Die Regierung will im September im Klimakabinett ein Paket zum Klimaschutz beschließen, darin ist auch der Vorschlag des Umweltministeriums einer CO2-Steuer enthalten. Um Geringverdiener nicht mit höheren Kosten zu belasten, hatte Umweltministerin Schulze im Klimaschutzgesetz vorgeschlagen, die CO2-Steuer mit einer Klimaprämie zu kombinieren.

Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments hatte nun im Auftrag des Bundestags-Haushaltsausschusses die Besteuerung von CO2-Emissionen untersucht und in einem Gutachten, das vergangene Woche auf der Website des Bundestags veröffentlicht wurde, für verfassungswidrig befunden. „Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus“, lautet das Urteil der Gutachter.

Der Staat könne nicht einfach neue Steuern erfinden. Eine neue Steuer müsse sich in die vorhandenen Steuerarten einfügen, wird im Gutachten erläutert, bspw. den Charakter einer Ertrags-, Verkehrs- oder Verbrauchssteuer annehmen. Die CO2-Steuer kann aus Sicht der Gutachter unter keine der Kategorien eingeordnet werden. Die Einführung einer solchen Steuer verstößt aus Sicht der Juristen damit gegen das Grundgesetz.

Somit würde die Einführung einer CO2-Steuer nur mit Änderung im Grundgesetz möglich. Um das Grundgesetz zu ändern, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Das Bundesumweltministerium widerspricht der Meinung der Gutachter und hat die Kritik an seinem Vorschlag einer CO2-Steuer zurückgewiesen. Denn das Modell wäre durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar. Man stimme dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zwar in gewissen Punkten zu. Darin wird vor allem kritisiert, dass der Staat nicht einfach neue Steuern erfinden dürfe.

Das sei grundsätzlich zutreffend, kommentierte der Ministeriums-Rechtsexperte Berthold Goeke das Gutachten, anlässlich der Vorstellung des Weltklimarat-Berichts in Berlin. Das Bundesumweltministerium habe aber gar nicht die Absicht, eine neue Steuer zu erfinden. Das Modell von Umweltministerin Svenja Schulze setze auf der bestehenden Energiesteuer auf, diese sollte um eine CO2-Komponente ergänzt werden. Damit handle es sich klar „um eine Verbrauchssteuer, und wäre damit verfassungsrechtlich abgesichert“, so Goeke.

Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbarer Energien (BEE) Simone Peter hat in der aktuellen Debatte um die verfassungsrechtliche Bewertung einer CO2-Steuer auf Twitter darauf hingewiesen, dass es zudem auch europa- u. verfassungsrechtliche Spielräume einer CO2-Bepreisung in Deutschland gebe. Das hatte die Stiftung Umweltenergierecht in einer Studie ermittelt. 

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion “energiezukunft“ (na) 2019 verfasst – der Artikel darf nicht
ohne Genehmigung
 weiterverbreitet
werden! | energiezukunft |
Heft 26 / Herbst 2019 | „Nachhaltige Lebensstile“ | Jetzt lesen Download

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren