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Deutsche Energieeffizienzpolitik in der Sackgasse

Umweltverbände bringen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg.

Deutsche Umwelthilfe und BUND reichen Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Deutschland ein – Richtlinie für Energieeffizienz wird nur mangelhaft umgesetzt – Neue Instrumente und Maßnahmen sind dringend notwendig, um bestehende Zielvorgaben zu erreichen

Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der EU ein Beschwerdeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Grund ist die mangelhafte Umsetzung der europäischen Energieeffizienzvorgaben in nationales Recht. Ziel der Beschwerde ist, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit soll der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden, ihre Klimaschutzpolitik voranzubringen. Die Verbände kritisieren, dass die derzeitigen Maßnahmen aus Deutschland nicht ausreichen, um das Ziel von 1,5 Prozent Energieeinsparung pro Jahr zu erfüllen. Bei vielen Instrumenten fällt es zudem schwer, überhaupt einen Bezug zur Energieeffizienz zu erkennen.

„LKW-Maut, Luftverkehrssteuer und Emissionshandel werden derzeit als Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ausgegeben. Das ist mehr als fragwürdig“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Die deutsche Bundesregierung ignoriert einen zentralen Pfeiler der Energie- und Klimapolitik in Europa. Ein solches Vorgehen ist nicht im Interesse der europäischen Verbraucher. Es braucht eine ambitionierte Umsetzung der Effizienzpolitik in Deutschland. Viel zu lange wurde dieser kosteneffiziente und wirkungsvolle Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende stiefmütterlich behandelt.“

Die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) trat 2014 in Kraft. Artikel 7 der EED schreibt vor, den Energieverbrauch jährlich um 1,5 Prozent zu senken. Viele Mitgliedstaaten führten daraufhin verpflichtende Energieeffizienzsysteme für Energieversorgungsunternehmen ein. Deutschland dagegen habe aufgrund des Lobbydrucks die Energieversorger aus der Verantwortung genommen und stattdessen den Weg „alternativer Maßnahmen“ gewählt, kritisieren DUH und BUND. Daher müsse die Bundesrepublik nun zusätzliche Maßnahmen und Instrumente, beispielsweise im Gebäudebereich, initiieren, um die nationalen Zielvorgaben zu erreichen. DUH und BUND bemängeln auch, dass Deutschland bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen alle Vorgaben und Fristen versäume. Aus Sicht der Umweltverbände agiere die Bundesregierung intransparent und informiere die Öffentlichkeit unzureichend.

„Die vielfältigen Maßnahmen, die Deutschland der EU gemeldet hat, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Bundesregierung der politische Wille für eine wirklich ambitionierte Effizienzpolitik fehlt“, bewertet Antje von Broock, stellvertretende Geschäftsführerin des BUND, den Umsetzungsstand der Richtlinie. „Gewaltige Potenziale zur CO2-Minderung und Unabhängigkeit von Energieimporten werden verschenkt. Eine verbesserte Energieeffizienz würde die Wettbewerbsfähigkeit stärken und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen“, sagt von Broock.

Die Bundesregierung hat in den nächsten Monaten die Gelegenheit, auf das Beschwerdeverfahren zu reagieren und konkrete Schritte in Richtung einer wirkungsvollen Effizienzpolitik einzuleiten. Dies würde Deutschland nicht zuletzt bei den Energie- und Klimazielen für das Jahr 2030 voranbringen. Hier steht ein Energieeffizienzziel von mindestens 27 Prozent bis 2030 in der Diskussion, das Europäische Parlament hat sich bereits für eine Zielvorgabe von 40 Prozent stark gemacht.

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2016 | BUND 2016

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