Deutschland blockiert neue Eigenerzeuger-Rechte in der EU
„Bürgerenergie muss jetzt den Druck auf Bundesregierung erhöhen“
In den aktuellen EU-Verhandlungen über die europäische Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verweigert sich die Bundesregierung weiterhin den Plänen, mehr Rechte für kleine Eigenerzeuger von Solarstrom – so genannte „Prosumer“ – zu schaffen. EU-Parlament und Kommission befürworten diese Rechte und wollen zudem finanzielle Hürden für den Handel mit dezentralem Bürgerstrom abbauen. Die Bundesregierung bestätigt ihre unveränderte Haltung in ihrer gestern veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden (Grüne). Das Bündnis Bürgerenergie startet deshalb heute eine Petition gegen diese Blockade Deutschlands.
Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Aufsichtsratsmitglied beim Bündnis Bürgerenergie e.V.:
„Deutschland schaltet beim Bürgerstrom weiter auf stur. Dabei gibt es in Europa einen breiten Konsens dafür, dass Menschen, die Strom vom eigenen Dach ernten, diesen künftig auch ohne Hürden handeln können. Der Bremsklotz heißt Peter Altmaier. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf drohende Mehrkosten, wenn Eigenerzeuger ihren Sonnenstrom künftig direkt an Nachbarn statt ans EEG-System verkaufen. Studien zeigen hingegen, dass durch stärkere Prosumerrechte die Kosten für EEG und Netze sogar sinken können und die Energiewende damit so richtig in Europas Städte getragen wird. Und Deutschland? Will engagierte Eigenerzeuger wie bisher zur Kasse bitten und ihnen finanzielle Hürden in den Weg legen. Kein Wunder, denn es geht der Bundesregierung wohl eher um knallharte Lobbyinteressen von Konzernen der alten Energiewirtschaft, die den Wettbewerb mit Solarbürgern fürchten. Deutschland muss seine unzeitgemäße Blockade endlich aufgeben, wenn es die Energiewende in Deutschland und Europa wirklich voranbringen will. Es ist deshalb dringend geboten, dass die Bürgerenergieszene mit ihrer heute gestarteten Petition den Druck auf den Bundeswirtschaftsminister erhöht.“
Hintergrund: Die geplante Regelung zu den Prosumerrechten ist Teil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Art. 21) im EU-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“. Dessen Verordnungen und Richtlinien schreiben die legislativen Rahmenbedingungen für den europäischen Energiemarkt der kommenden Jahre fest. Im Rahmen ihrer „Trilog“-Verhandlungen verhandeln Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union derzeit auf Grundlage ihrer jeweiligen Entwürfe einen gemeinsamen Kompromissvorschlag und wollen diesen noch 2018 verabschieden.
- Zur heute vom Bündnis Bürgerenergie gestarteten Online-Petition gelangen Sie hier: https://bit.ly/2E1cxuX.
- Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Grünen-Abgeordneten Julia Verlinden finden Sie hier: https://bit.ly/2GDqRzv.
- Das 2017 veröffentliche „Impulspapier Bürgerstromhandel“ des Berliner Analyseinstituts Energy Brainpool zeigt, wie Privatpersonen zu Verkäufern von erneuerbar erzeugtem Strom werden können: https://bit.ly/2C5tYLf.
- Eine internationale Studie im Auftrag von Greenpeace und weiteren Akteuren zeigt zudem die Potenziale, die Prosumenten in der EU hätten, wenn man sie künftig von regulatorischen Hürden befreien würde: https://bit.ly/2p2bMMq.