Deutschland einigt sich aufs Speichern
Bundestag und Bundesrat einigen sich nach monatelangem Gezerre auf ein Gesetz zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid – auf das sogenannte CCS-Gesetz.
Auch bei der Solarförderung gibt es Einigung: Förderung nur noch bis zu einer installierten Leistung von 52.000 Megawatt. Gebäudesanierung weiter offen.
Der Streit ist mittlerweile Jahre alt. Nun scheint er entschieden: Die unterirdische Endlagerung von Kohlendioxid – das sogenannte CCS – wird nun doch noch in Deutschland legal. Am späten Abend billigte der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat.
Im Kern billigt dieser Kompromiss grundsätzlich ein Kohlendioxid-Speichergesetz. Ein CCS-Verbotsgesetz, wie es etwa die Linke gefordert hatte, sei nicht ernsthaft geprüft worden, „obwohl dieses EU-konform“ sei, wie Dagmar Enkelmann, Fachpolitikerin der Linken, gegenüber klimaretter.info erklärte.
Im Detail sieht der Kompromiss vor, dass Bundesländer deutliche Mitsprache-Rechte bei der Genehmigung von Treibhausgas-Speicherstätten bekommen: Demnach soll die verpresste Kohlendioxid-Menge auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher begrenzt werden. Das ist deutlich weniger als zunächst vorgesehen – ursprünglich waren drei Millionen Tonnen jährlich im Gespräch.
Wichtigster Knackpunkt war die sogenannte Länderklausel: Unter bestimmten Umständen können nach dieser die Bundesländer Tiefenspeicher auf ihrem Gebiet verhindern. Schleswig-Holstein und Niedersachsen – die potentiell über die meisten Speicher in Deutschland verfügen – hatten ihre Zustimmung zum Gesetz an diese Klausel gebunden. Demnach soll es Ländern ermöglicht werden, die Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Territorium zu untersagen, selbst wenn sie auf Bundesebene erlaubt ist. Neben Niedersachsen und Schleswig-Holstein will auch Mecklenburg-Vorpommern die Speicherung verbieten
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Quelle
KLIMARETTER.INFO | Nick Reimer 2012