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Deutschland scheidet offiziell aus dem Energiecharta-Vertrag aus

Am 21. Dezember steigt Deutschland offiziell aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) aus. Das Bundeskabinett hatte im November 2022 den Rücktritt von dem Abkommen beschlossen, weil es die Energiewende hemmt.

„Am 21. Dezember wird der deutsche Austritt aus dem schädlichen Energiecharta-Vertrag Realität. Das ist eine sehr gute Nachricht für die deutsche, europäische und weltweite Energiewende. Nach einer durchwachsenen Klimakonferenz COP ist das ein wichtiges Signal für den Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe. Aber nicht nur das – auch die Demokratie, der Bundeshaushalt und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich darüber freuen. Den  Vertrag haben Konzerne immer wieder genutzt, um mit milliardenschweren Klagen gegen demokratisch beschlossene Klimaschutzmaßnahmen vorzugehen. Für die Europäische Union ist es an der Zeit, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und geschlossen aus dem Vertrag auszutreten,“ Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut und Koordinator des Netzwerk gerechter Welthandel.

Hintergrund

Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht Konzernen, unter dem Mantel des Investitionsschutzes gegen Klimaschutzmaßnahmen wie den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu klagen und schränkt damit den Handlungsspielraum von Regierungen ein. Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren immer wieder für milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hatten darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen, damit die Energiewende nicht ausgebremst wird. Allein in Europa (ohne Russland) schützt der ECT fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro.

Ein vom Umweltinstitut veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchsetzung von aus dem ECT resultierenden Schadensersatzansprüchen wirksam angefochten werden kann. Dies ist besonders relevant, weil bestehende Investitionen aufgrund einer Klausel im Vertragstext nach dem Austritt noch weitere 20 Jahre lang geschützt bleiben und somit weiterhin Klagen möglich sind. Neben Deutschland verlassen auch Frankreich und Polen im Dezember endgültig den Vertrag. Die EU-Kommission schlägt mittlerweile vor, einen gemeinsamen EU-Austritt zu vollziehen.

  • Weitere Informationen zum ECT finden Sie hier
Quelle

Umweltinstitut München e.V. 2023

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