DGS lehnt Altmaier-Vorschlag ab
Darin ist als Ziel eine Stabilisierung der EEG-Umlage genannt, um die Energiekosten für die Bürger nicht weiter zu verteuern.
Am 28. Januar hat Bundesminister Peter Altmaier überraschend und ohne vorherige Abstimmung einen Vorschlag für eine kurzfristige Anpassung des EEG zur Preisbegrenzung der EEG-Umlage vorgestellt.
Als Maßnahmen schlägt der Umweltminister ein Bündel von Einzelpunkten vor: Neben einer willkürlichen Verschiebung des Vergütungsstartes bei Neuanlagen ist geplant, bestehende EEG-Anlagen mit einem „EEG-Soli“ finanziell zu belasten. Zudem sieht der Vorschlag des Ministers vor den reduzierten EEG-Umlagesatz auch bei Eigenverbrauch anzusetzen.
Unausgegohren und nicht umsetzbar
„Wir sind verwundert, dass entgegen des bisherigen EEG-Dialog-Verfahrens des BMU dieses Papier ohne Abstimmung auf den Tisch gelegt wurde“, so Jörg Sutter, Präsident der DGS. „Mit den darin genannten Maßnahmen würde die Energiewende abgewürgt. Darüber hinaus halten wir die Vorschläge für nicht umsetzbar.“
Die Idee Altmaiers, die Betreiber von bestehenden EEG-Anlagen durch Erhebung eines „Energie-Solis“ zur Kasse zu bitten, ist unausgegoren und nicht haltbar. Damit wird massiv der Vertrauensschutz verletzt, was juristisch zu einer Klagewelle führen dürfte. Zudem kann ein solcher Soli die Betreiber von Bestandsanlagen in die Insolvenz führen.
Eine große Verunsicherung der Bürger, die in Erneuerbare Energien investieren wollen und der ganzen Branche ist die Folge. Wird die Investitionssicherheit beschränkt, wie es der Bundesminister mit variablen Startterminen der Einspeisevergütung für Neuanlagen plant, so wird kaum mehr investiert. Der größte Teil der Energiewende wurde in den vergangenen Jahren von privaten Solar-und Windkraftbetreibern getragen, von ihnen wurden Milliardenbeträge eingebracht. Das darf nun nicht ausgebremst werden. Insbesondere neue Solarstromanlagen sind heute keine Preistreiber der Energiewende .
Keine Ursachenbekämpfung
So ist im Vorschlagspapier der Ministers zu lesen, dass selbst Neuanlagen im Jahr 2012 lediglich zu Umlagen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro (von 16 Mrd. Euro insgesamt) geführt haben. Die Sonderregelungen für die Industrie haben dagegen 4,3 Mrd. Euro gekostet. Hier sollte der Hebel verstärkt angesetzt werden, die bereits mehrmals angekündigte Begrenzung der Ausnahmen für die Industrie ist überfällig.
Sucht man die wahren Preistreiber der Stromkosten, so findet man folgendes: Die Stromkosten für Privatleute betrugen im Jahre 2000 ca. 13,9 Cent/kWh (brutto) mit einem EEG-Anteil von 0,2 Cent/kWh. Im Jahre 2013 betragen die Stromkosten ca. 27 Cent/kWh (brutto) mit einem EEG-Anteil von 5,27 Cent/kWh, mehrheitlich bestehend aus reinen Förderkosten inkl. einer Nachholung aus 2012 und dem Industrieprivileg. Damit betrug die Stromkostenerhöhung in 13 Jahren durch die Stromkonzerne und den Staat (Steuern) 8 Cent/kWh, der Anstieg durch die Erneuerbaren Energien nur ca. 4 Cent/kWh bei Herausrechnung des Industrieprivilegs.
Eigenverbrauch wird zum Tatbestand
Die DGS lehnt strikt die Erhebung einer reduzierten EEG-Umlage für Eigenverbrauch ab. „Zuerst wurde der Eigenverbrauch mit einer Zusatzvergütung gefördert, dann im EEG anteilig vorgeschrieben und jetzt soll das bestraft werden“ so Sutter. „Wo bleibt da die Konsequenz?“. Die DGS befürwortet den Eigenverbrauch und sieht in ihm ein wichtiges Mittel zur lokalen Umsetzung der Energiewende und damit der von weiten Bevölkerungskreisen getragenen Bürger-Energiewende“. Besonders kurios: Altmaier spricht in dem Zusammenhang von Entsolidarisierung bestimmter Stromverbraucher und sogar von Tatbeständen. Das steht im Widerspruch zu bislang Verkündetem. So hatte das EEG den Eigenverbrauch ausdrücklich gefördert. Die vom Bundesumweltministerium angekündigte Förderung kleiner Speicher macht somit auch nur noch wenig Sinn.
Entlarvend sind Altmaiers Aussagen zur Eigenverbrauchszunahme und den damit verbundenen Vorteilen von Unternehmen und Privatpersonen: „Deshalb liegen auch hier enorme Risiken, insbesondere für die Zukunft.“ Dieser Satz müsste ergänzt werden mit: „… der überregionalen Stromkonzerne.“
Die Zukunft des Gewerbe- und Industriestandortes Deutschland und von Privathaushalten und auch der kommunalen Versorgungsunternehmen ist durch den Eigenverbrauch gerade nicht gefährdet, da immer mehr Stromverbraucher die Deckung ihres Stromverbrauches in die eigene Hand nehmen und so unabhängiger von der Strompreisentwicklung werden. Wo finden sich für die Bürger und die Kleinverbraucher die „Notbremse“ oder die „vertretbaren Grenzen“ vor der Strompreisentwicklung?
Der Eigenverbrauch hilft zudem die Kosten des Netzausbaus zu minimieren, da bestimmte überregionale Stromtrassen obsolet werden, wenn sich Netzgebiete und Kommunen zu immer größeren Teilen selbst versorgen. Die Netzausbaukosten der Verteilnetze sind deutlich geringer als die der Übertragungsnetzbetreiber. Die kommunalen Versorgungsunternehmen und Stadtwerke und nicht die überregionalen Stromkonzerne sollten gestärkt werden! Kommunale Energieversorger, Stadtwerke und die über eine Million erneuerbaren Bürgerkraftwerke stärken die deutsche Volkswirtschaft und machen die Energiewende auch in Zukunft bezahlbar.
Und es sollte auch die Frage diskutiert werden, warum die Kosten, hervorgerufen durch die Stromerzeugung, nicht mehr nur durch die Strombezieher getragen werden sollen. Beim Autofahren wird das Benzin ja selbstverständlich vom Fahrer bezahlt. Niemand kommt hier auf die Idee, auch die Garagenbesitzer oder Auto- oder Benzinhersteller in die Pflicht zu nehmen.
DGS bietet Mithilfe an
Der Umweltminister bezeichnet es als „einen schweren Geburtsfehler des EEG, das Fördertatbestände geschaffen wurden, aber keinerlei Belastungs- und Kostenobergrenzen festgelegt wurden.“ Er verschweigt, dass in Deutschland seit Jahrzehnten die Stromversorgung finanziell unterstützt wurde: So wurde und wird mit unzähligen Milliardenbeträgen der Kohle- oder Atomstrom aber auch Wasser- und KWK-Strom gefördert.
Als erstes Energiegesetz hat sich das EEG gerade der Reduzierung der Subventionen mit den festgelegten Degressionsmechanismen, der vorgeschriebenen Transparenz und turnusmäßigen Erfahrungs- und Monitoringberichten verschrieben. Wo findet sich Vergleichbares im Energiewirtschaftsgesetz für die konventionellen Energien?
Die DGS ist gerne weiter bereit, sich in den Dialog über eine EEG-Reform einzubringen. Das Ziel, die Bürger nicht mit weiter steigenden Umlagen zu belasten, ist ja für jeden Verbraucher nachvollziehbar und wünschenswert, eine erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende auch. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, sind in dieser Hinsicht nicht zielführend.
Quelle
Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. und DGS-Fachausschuss Photovoltaik 2013