‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Echte Energiewende nur mit konsequenter Verkehrswende

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt das lang erwartete Elektromobilitätsgesetz, übt aber Kritik an einzelnen Punkten.

Zum ersten Entwurf des Gesetzes sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk: „Das Elektromobilitätsgesetz könnte für die deutsche Verkehrspolitik das werden, was das EEG Anfang der 2000er-Jahre für den Strommarkt erreicht hat – ein Paradigmenwechsel, der Schritt für Schritt an Fahrt gewinnen wird.“

Mit dem Elektromobilitätsgesetz, das im Februar 2015 in Kraft treten soll, werden erstmals Elektro- und Hybridfahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert.

Durch Bevorzugungen beim Parken, bei Parkgebühren und durch Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtverboten will die Bundesregierung ihrem selbstgesteckten Ziel näher kommen und bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen bringen.

Heute gehen in Deutschland rund 30 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 20 Prozent der gesamten CO2-Emissionen auf den Verkehr zurück. Daher ist ein Umsteuern im Verkehrssektor dringend geboten. Ziel muss eine weitgehend CO2-freie Mobilität auf Basis Erneuerbarer Energien sein. Dafür tritt der BEE gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden ein.

Der Entwurf, der unter anderem ein angehängtes „E“ im polizeilichen Kennzeichnen für Elektroautos vorsieht, ist jedoch stark auf den Automobilbereich beschränkt. Regelungen für elektrische Zweiräder und Leichtkraftfahrzeuge wie S-Pedelecs und Elektro-Roller bis 45 km/h fehlen noch.

Außerdem kritisiert der BEE, dass auch schwere Plug-in-Hybride privilegiert werden sollen. „Mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km könnten die meisten Nutzer ihre Mobilitätsbedürfnisse abdecken und auf den Verbrennungsmotor verzichten. Das Gesetz soll nun aber schon für Fahrzeuge mit nur 30 km Reichweite gelten. In den Genuss der Privilegien kommen damit auch Fahrer großer Autos, die den Elektroantrieb nur beim Anfahren und weniger wegen der Emissionsfreiheit als vielmehr wegen des verstärkten Drehmoments verwenden“, so Thomic Ruschmeyer, BEE-Vorstandsmitglied und Sprecher der AG Mobilität der Erneuerbaren-Verbände.

Den Vorschlag, die Busspur für Elektroautos freizugeben, wertet der BEE als zwiespältig. „Für Bus und Krankenwagen sieht jeder eine Bevorrechtigung ein. Wenn nun aber hybride SUVs rechts an der Mehrheit vorbeifahren dürfen, wird damit der Akzeptanz der Elektromobilität ein Bärendienst erwiesen“, gibt Ruschmeyer zu Bedenken.

Nicht zuletzt fordert der BEE den Aufbau einer flächendeckenden und diskriminierungsfreien Schnellladeinfrastruktur mit Grünstrom. Dies würde neben den vorgesehenen Fördermaßnahmen zu einer schnelleren Verbreitung von Elektroautos führen.

Download: Stellungnahme des BEE zum Elektromobilitätsgesetz

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 2014

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren