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EEG-Novelle 2017: Verpasste Chancen

Kaum Änderungen der Förderbedingungen für Solarstromanlagen auf Gebäuden – Förderung größerer Photovoltaik-Anlagen wird künftig per Ausschreibung ermittelt – Solarer Mieterstrom soll günstiger werden.

Zum heute vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten EEG 2017 erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.: „Dieses Gesetz ist nicht der große Wurf, als den es die Bundesregierung gerne verkaufen möchte. Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen. Statt beherzt neuen Geschäftsmodellen den Weg zu ebnen, verharrt die Bundesregierung bei dem Versuch, den Ausbau der Photovoltaik Kilowattweise zu steuern. Damit bleibt das Land der Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten und den Klimaschutzbeschlüsse von Paris zurück.“ Letztere wurden erst Mitte der Woche vom Bundeskabinett ratifiziert.

Künftig wird bei allen neuen großen Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt eine Förderung erst nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung gewährt. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 750 Kilowatt – sowohl auf Gebäuden als auch ebenerdig errichtet – werden dagegen weiterhin per Einspeisevergütung und Marktprämie gefördert. „Hier kann die Branche aufatmen. Es ist gut, dass der überwiegende Teil der Gebäude-Photovoltaik von dem Systemwechsel hin zu Ausschreibungen verschont bleibt. Für viele Eigenheimbesitzer und Unternehmer lohnt sich damit weiterhin die Errichtung einer Solarstromanlage auf dem Hausdach oder Firmengelände. Dass ökologisch denkenden Unternehmen mit größeren Dächern eine Unterstützung versagt wird, bleibt aber unverständlich.“

„Sehr erfreulich ist die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung, mit der solare Mieterstrommodelle anderen Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden sollen“, sagt Körnig. Dadurch werde es künftig deutlich einfacher, Haushalte in Mietshäusern mit günstigem Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen. „Solar erzeugter Mieterstrom wird die Energiewende in die Städte bringen. Das ist ein großer Erfolg.“ Das Interesse an derartigen Angeboten sei bei Mietern und Vermietern gleichermaßen groß. Der Verband fordert eine schnelle Umsetzung der Verordnung noch in diesem Jahr. 

Kritisch betrachtet Körnig dagegen die weitere finanzielle Belastung gewerblicher solarer Selbstversorger mit der anteiligen EEG-Umlage. „Es ist ein Irrweg, den für den Eigenbedarf erzeugten Solarstrom mit Abgaben künstlich zu verteuern. Dadurch entstehen Fehlanreize. Investitionen in Flexibilität und damit den erzeugungskonformen Verbrauch werden künstlich erschwert. Eigentlich selbsttragende Geschäftsmodelle funktionieren nicht mehr und die Betreiber speisen ihren Strom wieder gegen EEG-Vergütungen verstärkt ins öffentliche Netz ein. Die Photovoltaik hängt damit länger am Fördertropf, als nötig und möglich,“ so Körnig. Gleichzeitig würden viele hundert Unternehmen, die große Mengen klimaschädlichen Strom aus alten Kraftwerken verbrauchen, eine deutlich geringere EEG-Umlage zahlen. „Das Verursacherprinzip steht damit weiter Kopf.“

Nach den Beschlüssen der Weltklimakonferenz in Paris muss deutlich mehr geschehen, um den ins Stocken geratenen Photovoltaik-Markt wieder in Schwung zu bringen. Nur wenn weitere Hürden für die Photovoltaik abgebaut werden, kann die inzwischen preiswerte Spitzentechnologie in den nächsten Jahren ihren notwendigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Energieversorgung leisten. In einem lebendigen Heimatmarkt entstehen die Kreativität und die Produkte, die sich in den kommenden Jahren ins Ausland exportieren lassen.

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft
e.V. 2016

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