Eigenverbrauch richtig versteuern
Sondervergütung für Photovoltaikstrom bis 2013 verlängert.
Im Juni hat der Deutsche Bundestag die EEG-Novelle verabschiedet. In der Neufassung, die ab Januar 2012 in Kraft tritt, wurde die Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom verlängert. Sie gilt jetzt für Anlagen, die bis Ende 2013 in Betrieb genommen werden. In den meisten Fällen bringt sie dem Betreiber einen finanziellen Bonus. Steuerlich wirft sie aber zusätzliche Fragen auf, die unser Beitrag beantworten soll.
Für Solarstromanlagen, die ab 2009 und bis Ende 2013 ans Netz gehen, erhalten die Betreiber auch dann eine Vergütung, wenn sie den Solarstrom nicht ins öffentliche Stromnetz einspeisen, sondern ganz oder teilweise selbst verbrauchen. Anfangs galt das nur für Anlagen bis 30?kWp, seit Mitte 2010 können auch Besitzer von Anlagen mit einer Leistung bis 500 kWp davon profitieren. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dafür ein spezieller Vergütungssatz festgelegt. Zum 1. Juli 2010 wurde die Vergütung noch differenziert: Wer mehr als 30 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht, erhält für den über dieser Grenze liegenden Anteil sogar einen etwas höheren Vergütungssatz.
Selbstverbrauch nennt es das Gesetz, aber auch die Begriffe Eigenverbrauch oder Direktverbrauch werden in der Branche dafür benutzt, jedoch nicht zu verwechseln mit der Direktvermarktung. Die Vergütung für Selbstverbrauch bekommt der Betreiber sogar dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage den Solarstrom verbraucht. Das kann ein Hausbewohner sein, der gewerbliche Nutzer eines Gebäudes oder ein direkter Nachbar.
Der Anlagenbetreiber spart dadurch für jede Kilowattstunde, die er selbst verbraucht den Bezugspreis für Strom von seinem Versorger und bekommt zusätzlich die EEG-Vergütung für den Selbstverbrauch des erzeugten Solarstroms. Lukrativ ist der Selbstverbrauch immer dann, wenn die Summe aus eingespartem Strompreis plus Vergütung mindestens so groß ist, wie die Vergütung für Einspeisung des Solarstroms ins Netz.
Eigenverbrauch lohnt sich
Ein Rechenbeispiel: Die Einspeisevergütung für eine 2011 installierte Anlagen bis 30 Kilowatt beträgt 28,74 Ct/kWh. Im Schnitt zahlen Haushaltskunden derzeit etwa 24 Ct/kWh an ihren Versorger, einschließlich Umsatzsteuer (brutto). Beim Vergleich der Beträge muss man nun aber die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer betrachten, weil die EEG-Vergütungssätze immer netto gelten, also zuzüglich Umsatzsteuer.
Wer den Solarstrom selbst verbraucht, bekommt 12,36 Ct/kWh und spart etwa 20 Ct/kWh (netto) für den vermiedenen Strombezug aus dem Netz – zusammen sind das über 32 Ct/kWh und damit fast vier Cent Bonus gegenüber der Einspeisung ins Netz. Wer mehr als 30 Prozent des produzierten Solarstroms selbst verbraucht, bekommt 16,74 Ct/kWh Vergütung. Das ergibt sogar acht Cent Eigenverbrauchsbonus.
Auch für größere Anlagen mit den dafür geltenden niedrigeren Einspeisesätzen wird die Rechnung nicht komplizierter, denn die Abstufungen der Vergütung nach Anlagenleistung bleiben auch für den Selbstverbrauch gleich hoch. Der Bonus pro Kilowattstunde bleibt also gleich.
Wahlmöglichkeiten bleiben
Einmal installiert, gelten die EEG-Vergütungssätze für die jeweilige Anlage verbindlich noch zwanzig Kalenderjahre über das Inbetriebnahmejahr hinaus. Die allgemeinen Strompreise dagegen werden erwartungsgemäß weiter steigen. In den letzten Jahren haben sie jährlich um mehr als vier Prozent zugelegt. So würde aus einem Bonus von 4 Cent bei nur zwei Prozent jährlicher Preissteigerung im Lauf von zwanzig Jahren 6 Cent. Wer jährlich tausend Kilowattstunden selbst verbraucht, kann so insgesamt mehrere Hundert Euro zusätzlich gewinnen.
Der Anlagenbetreiber muss sich am Anfang nicht festlegen, wie er abrechnet. Er kann jederzeit zwischen Volleinspeisung und Selbstverbrauch in beliebigem Umfang variieren. Technisch sollte also immer so angeschlossen werden, dass beide Varianten ohne Umklemmen möglich sind. Die Photovoltaikanlage sollte also über einen geeichten Erzeugungszähler ins Hausnetz speisen und im Zählerschrank ein Bezugs- und Einspeisezähler (alternativ ein Zweirichtungs-Zähler) installiert werden.
Die freie Wahl des Stromversorgers wird durch den Solarstrom-Selbstverbrauch ebenfalls nicht eingeschränkt. Für die Vergütung von eingespeistem und selbst verbrauchtem Solarstrom ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, für die Lieferung von Strom aus dem Netz dagegen derjenige Lieferant, den man ausgewählt und beauftragt hat.
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Quelle
Thomas Seltmann 2011SONNENENERGIE 2011