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Ein Meilenstein der weltweiten Energiewende feiert Geburtstag

Am 1. April jährt sich das Inkrafttreten des „Gesetzes zum Vorrang der Erneuerbaren Energien“ zum 25. Mal.

Es markiert nicht nur für Deutschland eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte. Bestand im Jahre 2000 noch eine starke Abhängigkeit von Atomkraft und fossilen Energien und lagen die Erneuerbaren im Stromsektor in Deutschland damals bei knapp 5 %, so konnte deren Anteil durch das im Bundestag am 25.2.2000 beschlossene EEG in den letzten 25 Jahren auf inzwischen über 60 % der in Deutschland verbrauchten Elektrizität gesteigert werden.

Dieser von vielen nicht erwartete Erfolg wurde möglich, obwohl das Gesetz durch die Stromwirtschaft zunächst vor deutschen Gerichten und später auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hart bekämpft wurde. Die großen Stromkonzerne, die bis vor kurzem noch eine Monopolstellung hatten, behaupteten, die durch das EEG begründete Abnahmepflicht z.B. für Windstrom und die dafür zu zahlende Mindestvergütung entspräche nicht dem EU-Wettbewerbsrecht. Sie zahlten die Stromentgelte daher mehrere Jahre nur unter rechtspolitischem Vorbehalt, was die Finanzierung neuer Projekte vor allem für private, mittelständische und Bürgerenergie-Wettbewerber erschwerte. Nachdem der Europäische Gerichtshof im März 2001 jedoch die Rechtskonformität der deutschen Erneuerbare-Energien-Regelung bestätigt hatte, stiegen auch die Stromversorger kräftig in die Regenerativbranche ein. Der Erfolg inspirierte zahlreiche andere europäische und außereuropäische Länder bis hin zu China oder Brasilien, die ähnliche Gesetze verabschiedeten.

Diese Pionierländer ermutigten weitere über 60 Staaten weltweit zu ähnlichen Gesetzen, was enormen Schwung in die weltweite Energiewende brachte. Und auch in Deutschland selbst folgte ein regelrechter Erneuerbaren-Boom. Schon in 2002 betrug der Netto-Neuzubau an installierter Windkraftkapazität 3.247 Megawatt (MW) – mehr als netto 2.545 MW im vergangenen Jahr. In 2024 wurden zwar brutto 3.993 MW Windkraft, davon 742 MW auf See, neu installiert, aber auch 1.448 MW alter Anlagen abgebaut und für das sogenannte Repowering freigegeben.

Noch bedeutender als bei der Windkraft ist die durch das EEG erreichte Erfolgsgeschichte der Solarindustrie in Deutschland und weltweit. Trotz der sehr hohen anfänglichen Erzeugungskosten von rund einem Euro pro Kilowattstunde (kWh) ist der Solarstrom im Vergleich neuer Kraftwerke inzwischen selbst in im Weltmaßstab vergleichsweise moderat sonnigen mitteleuropäischen Regionen zu der auch preislich günstigsten Stromquelle geworden – mit in Deutschland 0,04 bis 0,08 €/kWh, gefolgt von Windstrom mit standortabhängig 0,06 bis 0,10 €/kWh. Hier gebührt weitsichtigen Parlamentariern der seinerzeitigen Bundestagsentscheidung großer Dank, die auch internationale Bekanntheit erlangten, allen voran Dr. Hermann Scheer und Hans-Josef Fell. Trotz entschiedenen Widerstandes aus der konventionellen Stromwirtschaft verhalfen sie dem EEG-Gesetz zu einem großen Erfolg mit internationaler Tragweite.

Wäre der enorme frühere Zuwachstrend der Windkraft bis 2017 sowie die Ausbaugeschwindigkeit des Solarstroms in den Jahren bis 2012 derart ambitioniert fortgesetzt und von den folgenden Bundesregierungen nicht abgebremst worden, hätte in Deutschland eine elektrische Vollversorgung zu 100 % aus heimischen erneuerbaren Energien bereits vor 2020 erreicht werden können, wie die World Wind Energy-Association (WWEA) kürzlich errechnete. Dies hätte enorme wirtschafts- und klimapolitische Vorteile gehabt – bis hin zu möglichen friedenspolitischen Auswirkungen. Auch der Eurosolar-Vorsitzende Dr. Hermann Scheer hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die Zahl und Intensität der weltweiten Konflikte abnehmen würden, wenn alle Länder sich zunehmend zu 100 % aus weitgehend heimischen Erneuerbaren Energien versorgen würden.

Damit dies möglich wird, stehen auch die weiteren Erneuerbaren Energien bereit. Wasserkraft, Biomasse und Geothermie haben außerdem den Vorteil der leichteren Speicherbarkeit. Auch der Ausbau der Biomasse – insbesondere von Biogas- hat durch das EEG in Deutschland starke Ausbauphasen erlebt, die wie bei Wind und Sonne ebenfalls durch Zeiten des politischen Zauderns unterbrochen wurden. Während sich die Energie aus Wind und Sonne im Sommer und im Winter ideal ergänzen, können gasförmige und feste Biomasse die beiden neuen Leitenergien insbesondere in Zeiten sogenannter Dunkelflauten ergänzen, gemeinsam mit lokaler und überregionaler Speicher-Wasserkraft in Deutschland, aber vor allem in Skandinavien und den Alpenländern.

Das EEG geht zurück auf das unter der konservativen Bundesregierung 1990 mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossene Stromeinspeisungsgesetz (StrEG), das ab dem 1.1.1991 erstmals einen gesetzlichen Mindestpreis für Windstrom und auch eine erhöhte Vergütung für Strom aus Wasserkraft festlegte, allerdings gekoppelt an den durchschnittlichen Verkaufspreis, was im Zuge der Liberalisierung obsolet wurde. Durch das EEG kamen dann ab dem 1.4.2000 gesetzliche Mindestvergütungen für Elektrizität aus Sonne, Biomasse und Geothermie hinzu. Die Zahl der stromproduzierenden Akteure wuchs dadurch in Deutschland von wenigen Hundert (1990) auf über 100.000 und hat inzwischen die Millionen-Grenze überschritten, insbesondere von Solardach-Eigentümern und Bürgerenergie-Beteiligten in Windkraftprojekten. Diese Entwicklung hat deutliche Positiv-Stimmung und damit auch die demokratiepolitische Zufriedenheit in den betreffenden Regionen gestärkt.

Heute ließe sich die EEG-Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien durch die weitere Unterstützung auch der Bürgerenergie durch die neue Bundesregierung fortschreiben.

Quelle

Heinrich Bartelt, BürgerEnergie Druiberg eG und Vizepräsident WWEA 2025

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