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Einspeisevorrang für saubere Energien erhalten

Den Entwürfen nach plant die EU-Kommission noch einen weiteren Eingriff in die Souveränität der Mitgliedsstaaten bei der Frage, ob überhaupt und wenn, wie viele neu hinzukommende Erneuerbare-Energie-Anlagen noch Einspeisevorrang erhalten können.

„Erneuerbare Energien müssen weiterhin Vorfahrt haben“, kommentiert Rainer Hinrichs-Rahlwes, Europa-Experte im Vorstand des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), die Pläne der EU-Kommission, den Einspeisevorrang für die Erneuerbaren Energien abzuschaffen. „Der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien ist wichtig für den Wandel hin zu einem flexiblen Energiesystem, in dem inflexible und schmutzige Energien immer weniger Platz haben sollten.“ Heute sind die Entwürfe für das Energiepaket bekannt geworden, deren Veröffentlichung auf den 30. November angesetzt ist.

Wie soeben bekannt geworden ist, möchte die EU-Kommission einen Deckel einziehen, sobald Ökostrom einen Anteil von 15 Prozent an der gesamten Stromerzeugung erreicht hat. „Das greift massiv in die nationalen Spielräume ein, wie schnell und mit welchen Akteuren die Staaten die Energiewende voranbringen wollen.“ 

Positiv zu bewerten ist, dass – erstmalig auf europäischer Ebene – Entschädigungszahlungen im Falle einer Abregelung festgelegt werden sollen, um den Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen Investitionssicherheit zu bieten. Da bislang die starre fossile Restlast hoch gehalten wird, werden vielfach die sauberen Erneuerbaren abgeregelt. Aus BEE-Sicht muss die starre fossile Restlast deutlich zurückgefahren werden. Darüber hinaus sollten Netzbetreiber Maßnahmen zur Netzplanung ergreifen können, was Anpassungen im Netzbetrieb ebenso umfasst wie einen Ausbau der Netze. Vor allem benötigen wir mehr Flexibilität im System. 

Die anvisierten EU-Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien reichen bei weitem nicht aus, um die Pariser Beschlüsse umzusetzen. Hinrichs-Rahlwes: „Wir erwarten konkrete Pläne auch auf EU-Ebene, um die Klimaschutzziele zu erreichen.“ Bislang ist ein verbindlicher Anteil von 27 Prozent Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch angesetzt – „viel zu wenig“, kritisiert Hinrichs-Rahlwes, zumal die 27 Prozent kaum mehr als eine Absichtserklärung seien, ohne dass notwendige Beiträge der Mitgliedsstaaten benannt werden.

Die EU-Kommission plant erst 2025 die Konsequenzen zu definieren. Wenn das Ziel zu scheitern droht, ist das schon zu spät. „Wir benötigen bereits heute klare Wegmarken.“ 

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. 2016

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