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Energiewende-Monitoring: Experten empfehlen CO₂-Preis von 50 Euro

Für eine umfassende Reform der Energiepreise sowie die Einführung eines CO2-Preises von 50 Euro je Tonne plädiert eine Expertenkommission der Bundesregierung. Sie bewertete den bereits im April 2019 vorgelegten zweiten Fortschrittsbericht der Regierung zur Energiewende.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zum Monitoring-Prozess der Energiewende spricht sich in ihrem diesjährigen Gutachten für einen grundlegenden Umbau der Energiepolitik aus.

Die Kommission unter Leitung des Energieökonomen Andreas Löschel von der Uni Münster fasst ihr Urteil wie gewohnt in Ampelfarben zusammen. Die Gesamtschau auf die Energiewende – Stand Frühjahr 2019 – lasse erkennen, dass die Ampel beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz auf „Rot“ stehe, heißt es in der gestern veröffentlichten Stellungnahme.

Ein eindeutiges „Grün“ gibt es nur beim Ausstieg aus der Atomkraft und beim Ausbau der erneuerbaren Energien – hier mit der Einschränkung, auf den Ökoenergie-Anteil im Verkehr treffe dies nicht zu.

Um das Ziel, 2030 einen Anteil von 65 Prozent Ökostrom am Strommarkt zu erreichen, halten die Experten einen jährlichen Ausbau von 4.000 bis 4.500 Megawatt bei Photovoltaik sowie von rund 4.000 Megawatt bei Windkraft an Land für nötig. Diese Angaben bewegen sich im unteren Bereich dessen, was aktuelle Berechnungen für erforderlich halten, um die Ökostromlücke bis 2030 zu schließen.

Bei der Windkraft auf See schlägt die Expertenkommission vor, das bisherige Ausbauziel um 5.000 Megawatt zu erhöhen. Das hat die Koalition gerade mit dem neuen Wind-auf-See-Gesetz getan. Das Ziel für 2030 wurde Anfang des Monats von bisher 15.000 auf 20.000 Megawatt heraufgesetzt.

Brisante Reform der Energiepreise

Mehr Brisanz haben die Vorschläge der Regierungsexperten für eine umfassende Reform der Energiepreise. Um die Klimaziele zu erreichen, seien der schnellstmögliche Wegfall von Umlagen und Steuern auf Strom sowie ein anspruchsvoller CO2-Preis erforderlich, betont die Kommission in ihrer Stellungnahme.

Dafür sollen zunächst die EEG-Umlage und die Umlage für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) komplett gestrichen und die Stromsteuer auf den in der EU erlaubten Mindestsatz reduziert werden. Das würde nach Rechnung der Experten jährliche Kosten von 24,4 Milliarden Euro bei der EEG-Umlage und von 1,3 Milliarden bei der KWK-Umlage verursachen.

Zur Gegenfinanzierung schlägt die Kommission die Einführung eines „CO2-bezogenen Zuschlags auf fossile Energieträger“ von 50 Euro je ausgestoßener Tonne des Treibhausgases vor. Darauf sollen allerdings die Kosten, die betroffene Unternehmen bereits im Rahmen des EU-Emissionshandels zahlen, angerechnet werden. Die Industrierabatte bei der EEG-Umlage können nach Ansicht der Experten künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, was möglicherweise deren Akzeptanz erhöhe.

Nach jetzigen Planungen soll sich der beschlossene nationale CO2-Festpreis der Bundesregierung ab 2026 in einem Korridor von 35 bis 60 Euro bewegen, allerdings abgekoppelt vom EU-Emissionshandel.

Laut den Berechnungen der Kommission würde ein CO2-Preis von 50 Euro bei gleichzeitiger Entlastung beim Strompreis einen durchschnittlichen Haushalt noch mit jährlich 90 Euro belasten. Die Energiekosten stiegen um knapp drei Prozent. Sogenannte „Härtefälle“ könnten mit der Preisreform aber bei Pendlerhaushalten und der exportorientierten Industrie entstehen. Hier müsste die Politik gegensteuern.

Nach Ansicht der Experten schafft der von ihnen entworfene Energiekosten-Umbau einen passenden langfristigen Rahmen und treibt den Wandel in der Industrie voran. Auch stünden die Vorschläge den Beschlüssen der Bundesregierung nicht entgegen und seien politisch zügig umsetzbar.

Durch CO2-Preissignale könnte auch der Kohleausstieg deutlich rascher erfolgen, betonen die Experten. „Auf Kompensationszahlungen an Unternehmen sollte möglichst verzichtet werden“, heißt es dabei. Bisher ist im Ausstiegsgesetz geplant, Kraftwerkseigentümern in Deutschland finanzielle Ausgleiche in Milliardenhöhe für das Abschalten von Kohlekraftwerken zu zahlen.

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2020 verfasst – der Artikel
darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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