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Entscheidende Anreize für Kleinst-KWK fehlen

Mini-KWKs dürfen Zuschlag pauschal abrechnen.

Die Novelle des KWK-Gesetzes, die zum ersten Januar 2012 in Kraft tritt, bringt Erleichterungen für Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis zu 2 Kilowatt elektrischer Leistung und künftig auch von Brennstoffzellen, aber keine wirklich entscheidenden Anreize. Sie können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschläge für die Erzeugung von KWK-Strom für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden auszahlen lassen. Die jährliche Abrechnung der Einspeisung und zur Entlastung von der Energiesteuer müssen die Betreiber aber weiter vornehmen. Die Möglichkeit der Einzelabrechnung bleibt daneben bestehen.

Parallel dazu soll es ab 2012 eine Neuauflage der Bafa-Förderung der Mini-KWK-Anlagen geben. Über die Höhe ist aber noch nichts bekannt. Experten hatten vorgeschlagen statt dieser fluktuierenden Förderung eine stärkere Unterstützung der Kleinanlagen im Gesetz selbst vorzunehmen. Das ist nicht erfolgt…

… Der gesetzlich vorgesehene Deckel der Förderung von 750 Millionen Euro pro Jahr für alle KWK-Anlagen wird beibehalten. Das Gesetz führt unterhalb dieses Deckels zu einem moderaten Anstieg der Kosten der Förderung. Es wird geschätzt, dass Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr entstehen könnten. Die Kosten der Umlage werden von denStromverbrauchern getragen.

Den ausführlichen Artikel können Sie hier lesen

Quelle

EnBauSa GmbH | Pia Grund-Ludwig 2011

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