‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | catalby

© Depositphotos | catalby

Erneuerbare liegen in öffentlichem Interesse

Energieversorgung treibhausgasneutral und sicher organisieren

Die Energieversorgung in Deutschland soll noch vor 2050 treibhausgasneutral sein. Dieser Leitsatz findet sich im Entwurf der Novelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Damit dies gelingt, und vor allem vorbeugend durch klimafreundliche Technologien und nicht nachsorgend durch weitaus teurere Technologien zur Abscheidung und/oder Einlagerung von Treibhausgasemissionen, muss der Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen dynamisiert werden. Nur so lässt sich die Energieversorgung parallel zum Ausstieg aus der konventionellen Erzeugung sichern. Deshalb ist es folgerichtig, dass das EEG die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein öffentliches Interesse stellt.

„Es geht um die Sicherstellung der Energieversorgung im eigenen Land und den Kampf gegen den Klimawandel gleichermaßen. Die Nutzung von Erneuerbaren Energien liegt ohne Zweifel im öffentlichen Interesse“, unterstreicht Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Die Formulierung im Gesetzentwurf erkennt endlich an, dass sich die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, der Europäischen Union aber auch des Pariser Klimaabkommens nur erreichen lassen, wenn die Energieversorgung auf erneuerbaren Energiequellen basiert. „Die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist essentiell, um den weiteren Anstieg der Temperaturen und des Meeresspiegels zu reduzieren“, so Peter.

Das könnte nur gelingen, wenn die Nutzung der erneuerbaren Technologien entsprechend skaliert würde. „Die Erneuerbaren sind CO2-frei – das ist der springende Punkt, um unser Öko-System zu schützen und eine nachhaltige und regionale Versorgung mit Energie sicherzustellen“, so Peter weiter.

Der Bundesgesetzgeber nimmt zudem eine Verknüpfung von öffentlichem Interesse und öffentlicher Sicherheit vor. Dies mache Sinn, denn die Erneuerbaren tragen bereits heute deutlich über 40 Prozent der Stromversorgung. Der Anteil müsse mit dem Atom- und Kohleausstieg steigen. Dafür brauche es einen dynamischen Ausbau von Kapazitäten. Weitere Gründe für die Einordnung der Erneuerbaren Energien als Thema der öffentlichen Sicherheit lägen auf der Hand.

„Die Suche nach geeigneten Endlagern für Atommüll zeigt ganz aktuell, welche Probleme mit anderen Energieerzeugungsformen einhergehen. Mit der Nutzung von Erneuerbaren werden Entsorgungsprobleme dieser Art ganz grundsätzlich vermieden“, erläutert Peter. Gleichzeitig kann der Umstieg auf eine nachhaltige Energieerzeugung kriegerische Auseinandersetzungen um endliche Ressourcen vermeiden. „Und um aus den konfliktbehafteten, endlichen Ressourcen auszusteigen, müssen Erneuerbare Energien in allen Sektoren entsprechend gestärkt und ausgebaut werden. Andernfalls droht eine unzureichende Sicherung der Energieversorgung. Die Rolle der Erneuerbaren Energien muss daher als Thema des öffentlichen Interesses bekräftigt werden, auch in Bezug auf die Wärmeversorgung und die Verkehrsträger. Hier stehen die großen Veränderungen zum Ersatz von fossilem Mineralöl und Erdgas noch an“, so Peter abschließend.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) 2020

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren