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EU-Beitritt: Island will geschützte Tiere jagen

Island fordert Ausnahmen für Walfang, Vogeljagd und Robbenfell-Importe.

Bei den Beitritts-verhandlungen zur EU fordert Island Sondergenehmigungen für die Jagd auf geschützte Arten, die geltendes EU-Artenschutzrecht aushebeln würden. „Island will weiterhin fünf Arten Wale fangen, die Nester von Wildvögeln plündern und das EU-Importverbot für Robbenfellprodukte ignorieren“, so Dr. Sandra Altherr von der Artenschutzorganisation Pro Wildlife, der das EU-Papier mit Islands Forderungen vorliegt. Derzeit stimmt die EU intern darüber ab. Die Artenschützer warnen vor Kompromissen.

Island will „Walschutz light“

Alle Wale und Delfine sind durch den Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Damit dürfen sie nicht getötet werden; zudem verbietet die EU-Artenschutzverordnung 338/97 den Handel. Island möchte den Schutzstatus für Buckel-, Finn-, Sei-, Pott- und Zwergwale lockern und pocht auf eine Erlaubnis, die Meeressäuger mit Explosivharpunen jagen zu dürfen. Das im eigenen Land kaum verkäufliche Fleisch soll nach Japan exportiert werden. Die EU-Kommission schlägt vor, „Island zu bitten, seine Forderung zu überdenken“ – in Diplomatensprache eine deutliche Absage. Nun sind die EU-Mitgliedsstaaten am Zuge, den Vorschlag zu kommentieren.

Pro Wildlife begrüßt dies und fordert weiter, dass Island den Walfang völlig einstellt. „Island hat formelle Vorbehalte gegen das Walfangverbot und das internationale Handelsverbot für Walprodukte und kann mittels dieser Schlupflöcher Wale töten und exportieren. Die EU muss Island nun klipp und klar zeigen, dass ein Beitritt nur möglich ist, wenn es diese Vorbehalte zurückzieht“, so Altherr. Wirtschaftlich hat der Walfang für den Inselstaat kaum mehr Bedeutung.

Vogelfrei für Islands Wildvögel?

Wildvögel sind laut EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) geschützt – diese legt fest, welche Arten in welchem Ausmaß gejagt werden dürfen. Island möchte auch hier Sonderregelungen durchsetzen, die erlauben würden, dass Wildvögel während der Brutzeit gejagt, heimische Wildvögel verkauft und Vogelnester geplündert werden dürfen. Dies sei Teil isländischer Tradition. Die EU-Kommission lehnt bisher eine generelle Ausnahme ab, stellt aber Island unter künftiger EU-Mitgliedschaft „das Fortführen einiger solcher Aktivitäten“ in Aussicht, wenn Island wissenschaftliche Studien vorlegt, die Sonderregelungen rechtfertigen. „Die unkontrollierbare Jagd auf Wildvögel in Südeuropa zeigt, dass Ausnahmegenehmigungen kaum zu kontrollieren sind. Hier helfen nur klare Verbote“, betont die Biologin Altherr.

Der letzte Heuler: Island will Felle von Jungrobben importieren

Die EU-Richtlinie 83/129/EG beschränkt den Import von Fellen junger Mützen- und Sattelrobben, die EU-Robben-Verordnung 1007/2009 den Import aller Robbenfelle, soweit sie nicht von Ureinwohnern gejagt wurden. Island möchte beide Bestimmungen nicht anerkennen, laut Vorschlag der EU-Kommission soll es diese Forderung jedoch ebenfalls überdenken.

„Island dürfte klar sein, dass es nicht alle Ausnahmen von den EU-Artenschutzbestimmungen durchsetzen kann. Offenbar sollen diese Forderungen Druck aufbauen, damit Island bei zentralen Interessen wie der Fischerei eine besseren Verhandlungsposition hat“, so Altherr. „Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen diesen Sonderregelungen einen Riegel vorschieben.“

Quelle

Pro Wildlife e.V. 2012

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