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EU-Kommission dementiert SPIEGEL-Meldung zum Beihilfeverfahren

Der SPIEGEL berichtet, dass die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland einleiten will.

Der SPIEGEL berichtet in seiner neuen Ausgabe, dass die EU-Kommission diese Woche ein Verfahren gegen Deutschland, wegen der weitgehenden Befreiung von Industrieunternehmen von der EEG-Umlage einleiten will. Inzwischen hat die Kommission allerdings dementiert, dass eine Entscheidung ansteht. Vor Ende der Sommerpause werde in dem Verfahren nicht entschieden. Nach Aussagen des Sprechers von Wettbewerbskommissar Almunia befindet sich die Kommission immer noch in der Vorprüfung eines Verfahrens. Diese Vorprüfung wird auf keinen Fall vor der Sommerpause abgeschlossen, weshalb ein Verfahren, wenn überhaupt, erst nach Ende der Sommerpause, also Ende August eingeleitet würde.

Für die europarechtliche Einordnung eines möglichen Verfahrens ist es wichtig, zwischen den EEG-Tarifen einerseits und der Industrie-Ausgleichsregelung andererseits zu unterscheiden. Das deutsche EEG und EEG-ähnliche Tarife anderer Länder wurden schon häufiger von der Kommission als EU-rechtskonform bewertet. Auch der Europäischen Gerichtshof hat im Jahre 2001 das EEG für rechtmäßig erklärt. So sprechen gute Gründe dafür, dass sich ein Verfahren gegen Deutschland, wenn es überhaupt eröffnet wird, nur auf die Industrie-Ausgleichsregelung beziehen wird. Die EEG-Umlage als Ganze ist nicht Gegenstand eines möglichen Verfahrens.

Es zeigt sich nun, dass die handwerklichen Fehler der Bundesregierung fahrlässigem Handeln gleichkommen. Denn mit den vielen ungerechtfertigten Befreiungen der Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, gefährdet die jetzige Bundesregierung mit ihren Gesetzesnovellen den Schutz für die wenigen Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb unter starkem Konkurrenzdruck stehen.

Wir Grüne haben schon vor über zwei Jahren davor gewarnt, dass ein Verfahren wegen der Besonderen Ausgleichsregelung angestrengt werden könnte. Auch der von uns bestellte Sachverständige Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht hat in der Anhörung im Umweltausschuss zur letzten großen EEG-Novelle im Juni 2011 davor gewarnt, dass die damals vorgeschlagenen und dann auch beschlossenen Regelung der Befreiungen bei der Besondere Ausgleichsregelung europarechtlich umstritten sein könnte.

Das EEG selbst ist nicht als Beihilfe zu werten, das hat der Europäische Gerichtshof schon 2001 im Preussenelektra-Urteil festgestellt. Deshalb droht auch der Besonderen Ausgleichsregelung von dieser Seite keine Gefahr. Allerdings könnte die Besondere Ausgleichsregelung gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen und damit den gemeinsamen Binnenmarkt behindern. Maßnahmen, die den Binnenmarkt behindern, sind nicht per se verboten, müssen aber gerechtfertigt werden. Ein Beispiel sind hier die EEG-Anlagen, die zwar das Potential haben den Binnenmarkt zu verzerren, aber mit dem Rechtfertigungsgrund Umwelt- und Klimaschutz eine anerkannte Begründung vorweisen.

Die Besondere Ausgleichsregelung im deutschen EEG ist aber nicht mit dem Umwelt- und Klimaschutz zu begründen. Hier geht es um Wirtschaftsförderung und Wettbewerbsschutz. Deshalb muss hier anders argumentiert werden. In der europäischen Rechtsprechung gibt es zwei ähnliche Fälle, die unterschiedlich entschieden worden sind und die Thematik beleuchten können.

Auf der einen Seite steht die Entscheidung zum österreichischen Ökostromgesetz. Hier war das gesamte Gesetz geprüft worden. Hier hat die EU-Kommission auch die Vergütungsregelungen für Strom aus Erneuerbaren Energien als mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft und genehmigt, allerdings wurde die Genehmigung für die wirtschaftsfördernden Regelungen zugunsten der stromintensiven Unternehmen verweigert, da sie nicht begründet worden sind.

Auf der anderen Seite steht das Urteil zum luxemburger Erneuerbaren Energien Gesetz. In diesem Fall wurden die Ausnahmeregelungen für die energieintensiven Betriebe genehmigt, da sie an effektive Energiesparmaßnahmen gekoppelt sind, die bei Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt werden. Hier ist also die Ausnahmeregelung genehmigt worden, da sie mit dem Umwelt- und Klimaschutz begründet wurde.

Es ist zu hoffen, dass wenn es zu einem Verfahren gegen die Besondere Ausgleichsregelung kommen sollte, eine vernünftige Lösung für die Rückwirkung gefunden wird. Wenn es wirklich zu rückwirkenden Nachzahlung kommt, stehen zum Beispiel die Aluminiumhütten vor dem Konkurs. Was ist das für eine Bundesregierung, die solche Gefährdungen los tritt? Nicht die Erneuerbaren Energien gefährden den Erhalt der Industrie in Deutschland sondern die Unfähigkeit dieser Bundesregierung.

Es bleibt die Frage, warum der SPIEGEL eine Meldung ohne Quelle herausgibt, die am nächsten Tag von der EU-Kommission dementiert wird. War es einfach nur ungenaue Arbeit oder geht es dem SPIEGEL darum, wie in anderen Artikeln ein negatives Licht auf die Erneuerbaren Energien und das EEG zu werfen, wie schon bei der Titelgeschichte „Der Windmühlen Wahnsinn“ und dem Artikel „Verblendet: Hohe Kosten, kaum Leistung“ zur Photovoltaik.

Sachlich inkorrekt behauptet der Spiegel, dass die Rückzahlungen an den Staat gezahlt werden müssten. Das kann schon deshalb nicht sein, da nicht der Staat die Umlage zahlt. Beim EEG handelt es sich eben nicht um eine Subvention, denn die Stromkunden zahlen die Umlage. So könnte die Umlage eigentlich nur an die Übertragungsnetzbetreiber und damit auf das EEG-Konto zurückfließen, wodurch dann gerechtere und niedrigere Strompreise entstehen würden, da die EEG-Umlage dann zwangsläufig sinken müsste.

Quelle

Hans-Josef Fell MdB 2013

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