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EU-Kommission gefährdet Energiewende und Industriestandort Deutschland

Heute gibt die EU-Kommission bekannt, ob sie ein Beihilfe-Verfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit dem anstehenden EU-Beihilfeverfahren stellt die Europäische Kommission die Europarechtskonformität sowohl des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, als auch der besonderen Ausgleichsregelung im EEG (BesAR) in Frage. Letztere steht für eine wachsende Entlastung der deutschen Industrie.

„Das EU-Beihilfeverfahren bedroht die Grundpfeiler der Energiewende, insbesondere den Ausbau Erneuerbarer Energien, und gefährdet den Industriestandort Deutschland“, erklärt MdB Nina Scheer.

Sowohl Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum früheren Stromeinspeisungsgesetz als auch der Europäischen Kommission zum EEG haben ergeben, dass das EEG und seine Regelungen keine Beihilfe darstellen. EU-rechtliche Gutachten bestätigen die Europarechtskonformität des EEGs, auch hinsichtlich vorgenommener Änderungen (Umstellung des EEG-Wälzungsmechanismus). Dementsprechend können auch Ausnahmen von einer solchen Regelung rechtssystematisch keine Beihilfe sein.

Nicht ohne Grund geht die schwarz-rote Koalition mit dem Koalitionsvertrag davon aus, dass das EEG weiterhin keine Beihilfe darstellt.

„Ein Beihilfeverfahren darf nicht dazu dienen, eine Verlagerung der Rechtssetzungskompetenzen für Wirtschafts- und Energiepolitik von der nationalen auf die europäische Ebene zu erzwingen“, kritisiert Nina Scheer das Bestreben der Kommission und fügt an: „Ohne rechtliche Veranlassung sollten keine Änderungen an den bestehenden Rahmenbedingungen vorgenommen werden. Um verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, gilt es, trotz der an sich eindeutigen Rechtslage etwaige Argumente für einen Beihilfetatbestand nach Vorlage des Eröffnungsbeschlusses zügig zu entkräften.“

Quelle

Dr. Nina Scheer | Mitglied des Deutschen Bundestages 2013  

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