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EU prüft Befreiung von Netzentgelten für große Stromverbraucher in Deutschland

Mit einer soeben eingeleiteten eingehenden Prüfung untersucht sie, ob diese Befreiung eine staatliche Beihilfe darstellt.

Sollte dies der Fall sein, wird die Kommission prüfen, ob die Befreiung zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen könnte oder ob sie gerechtfertigt werden kann. Die Einleitung des Prüfverfahrens lässt keine Rückschlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung zu. Deutschland und Dritte erhalten dadurch Gelegenheit, sich zu der untersuchten Maßnahme zu äußern.

Seit 2011 sind große Stromverbraucher gesetzlich nach Paragraph 19 der deutschen Stromnetzentgeltverordnung von Netzentgelten befreit. Schätzungen zufolge entfielen 2012 dadurch  Entgelte von rund 300 Millionen Euro, die seit 2012 über die sogenannte Paragraf-19-Umlage durch die Letztverbraucher finanziert werden. Seit Dezember 2011 sind bei der Kommission mehrere Beschwerden von Verbraucherverbänden, Energieunternehmen und Bürgern eingegangen, die diese Befreiung als rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe kritisieren.

Die Kommission ist beim gegenwärtigen Stand der Auffassung, dass es sich bei der Paragraf-19-Umlage um staatliche Mittel handeln könnte und dass die Befreiung den Begünstigten einen selektiven Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen Mitgliedstaaten zu verschaffen scheint. Auf diese Weise könnte der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerrt werden. Die Kommission wird gleichzeitig sorgfältig prüfen, ob die Befreiung durch ein Ziel von gemeinsamem Interesse gerechtfertigt werden kann und, wenn dem so ist, ob dies die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb aufwiegen könnte.

Ferner wird die Kommission genau untersuchen, ob die Befreiung bereits 2011, als noch keine Paragraf-19-Umlage erhoben wurde, aus staatlichen Mitteln finanziert wurde.

Quelle

Europäische Kommission 2013

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