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© pixabay.com | Gerd Altmann | Umweltorganisationen wie WWF und Birdlife begrüßen Luenas Vorstoß in einem gemeinsamen Positionspapier.

EU vereinbart verbindliche Senkung von Treibhausgasemissionen

Die EU hat sich auf eine rechtsverbindliche Minderung von Treibhausgasemissionen bis 2030 geeinigt. Die Mitgliedsstaaten müssen die Emissionen in Sektoren, die derzeit nicht im EU-Emissionshandel geregelt sind, um 40 Prozent gegenüber 2005 senken.

10.11.2022 – Während in Ägypten die UN-Klimakonferenz COP27 läuft, haben die Verhandlungsführer von EU-Parlament und EU-Rat eine vorläufige Einigung über eine Überarbeitung der Lastenverteilungsverordnung (ESR) erzielt, die derzeit etwa 60 Prozent der EU-Emissionen reguliert. „Deal!“ schwärmt Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Europaparlament, Rat der EU-Mitgliedsstaaten und EU-Kommission haben sich am Dienstagabend auf die rechtsverbindliche Verteilung der Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 geeinigt. Die weithin unbekannte ESR ist das Rückgrat des Klimaschutzes der EU.“

Die Lastenverteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, kurz ESR) verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat zur Minderung von Treibhausgasen und legt nationale Ziele für Emissionsminderungen aus dem Straßenverkehr, der Beheizung von Gebäuden, der Landwirtschaft, kleinen Industrieanlagen und der Abfallwirtschaft fest. Die Überarbeitung der ESR ist Teil des europäischen Fit for 55 by 2030-Pakets mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen in Europa bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 im Einklang mit dem EU-Klimagesetz zu reduzieren.

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass die EU-Länder die Emissionen in den Sektoren, die derzeit nicht im Rahmen des EU-Emissionshandels geregelt sind, um 40 Prozent gegenüber 2005 senken. Diese Sektoren sind für 60 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. „Damit kann die EU der Welt zeigen, dass sie ernsthaft beabsichtigt, die Emissionen im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zu reduzieren“, kommentierte  der tschechische Umweltminister Marian Jurečka, der die 27 EU-Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament vertrat, das Ergebnis der Verhandlungen.

Erstmals müssen nun alle EU-Länder die Treibhausgasemissionen mit Zielvorgaben zwischen 10 und 50 Prozent reduzieren. Die Ziele für jeden Mitgliedsstaat basieren auf dem Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Im Rahmen der Verordnung wird jedem EU-Land ein nationales Ziel zur Reduzierung der Emissionen in den von ihm abgedeckten Sektoren zugewiesen. Die jährliche Quote nimmt schrittweise ab, und soll bis 2030 eine Gesamtreduktion der Emissionen um 40 Prozent erreichen. Mitgliedstaaten mit einem höheren Pro-Kopf-BIP haben höhere Emissionsreduktionsziele.

„Diese Ziele sind nicht einfach nur vage Absichtserklärungen“, kommentiert BMWK-Staatssekretär Giegold, „sondern rechtlich durchsetzbar und finanziell sanktionierbar.“ Damit zeige Europa, dass es trotz Energiekrise und Putins Krieg mit ambitioniertem Klimaschutz weitermacht. „Die reicheren Staaten haben höhere Ziele als die ärmeren. Deutschland mindert bspw. von 2005 zu 2030 um 50 Prozent, Bulgarien um 10 Prozent, Griechenland um 22,7 Prozent.“

Um die nationalen Reduktionsziele zu erreichen, muss jeder Mitgliedsstaat sicherstellen, dass er seine jährliche THG-Emissionszuteilung nicht überschreitet. Die Mitgliedsstaaten können ihre jährlichen Verpflichtungen in begrenztem Umfang handeln. Wenn die Emissionen unter ihrer jährlichen Quote liegen, können die EU-Länder die ungenutzte Zuteilung auf die folgenden Jahre bis 2030 übertragen.

Um ein Gleichgewicht zwischen flexibler Gestaltung und einem sozial fairen Übergang zu den angestrebten Zielen für die einzelnen EU-Länder zu schaffen, aber gleichzeitig Schlupflöcher zu schließen, um das EU-Klimagesetz nicht zu untergraben, sind in der Vereinbarung die Möglichkeiten, Emissionsberechtigungen zu übertragen, zu leihen und zu speichern, eingeschränkt worden. Die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Zertifikate mit anderen Mitgliedstaaten zu handeln, wird auf 10 Prozent der Zertifikate für die Jahre 2021-2025 begrenzt. Für die Jahre 2026-2030 beträgt das Maximum 15 Prozent. Alle Erlöse aus diesem Handel sollten dem Klimaschutz zugeführt werden, heißt es in der Vereinbarung.

Die Mitgliedstaaten können im Zeitraum 2021-2025 maximal 7,5 Prozent der Zertifikate aus dem Folgejahr ausleihen, um sie in Jahren zu verwenden, in denen die Emissionen über dem Jahresgrenzwert liegen. Für 2026-2030 beträgt das Maximum 5 Prozent. Mitgliedsstaaten können keine zusätzlichen Zertifikate mehr über die sogenannte zusätzliche Reserve erhalten. Deutschland habe bereits angekündigt, selbst seine Treibhausgasverpflichtungen zu erfüllen, statt andere dafür zu bezahlen, so Giegold auf Twitter.

Die EU-Kommission will nun die tatsächlichen Anstrengungen der Mitgliedsstaaten zur Minderung von Treibhausgasen in leicht verständlicher Form zugänglich machen. „Das macht es für die Zivilgesellschaft leichter, die einzelnen Staaten zur Rechenschaft zu ziehen“, so Giegold. Die Einigung muss jetzt noch durch den Rat der Mitgliedsländer und das Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion “energiezukunft“ (na) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | energiezukunft | Heft 33/2022 | „Ressourcen schonen, Kreisläufe nutzen“ |  Jetzt lesen | Download

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