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Förderstopp für KWK-Kraftwerke

Betreiber kleiner Blockheizkraftwerke unter zwei Megawatt Leistung erhalten ab sofort keine Steuererleichterung mehr.

Bisher bekamen sie beim Kauf von Brennstoffen für die kleinen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen die Stromsteuer zurückerstattet. Wer sein Blockheizkraftwerk mit Erdgas betreibt, erhielt beispielsweise 0,18 Cent je Kilowattstunde vom Finanzministerium auf Antrag erstattet. Diese staatlichen Beihilfen hatte die EU Deutschland bis zum 31. März genehmigt.

Oliver Krischer, bündnisgrüner Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz, spricht von „Schlamperei“ der Regierung: „Schwarz-Gelb hat schlechterdings verschlafen, in Brüssel eine Verlängerung der Beihilfen zu beantragen“. Wieder einmal würde die Bundesregierung die ganze KWK-Branche verunsichern. „Das ist symptomatisch für den stiefmütterlichen Umgang mit der Kraft-Wärme-Kopplung von Schwarz-Gelb“, sagt Krischer. Gerade die Betreiber von Micro-KWK-Anlagen seien für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlagen auf die Steuerbefreiung angewiesen.

Dabei hatten die Regierungsfraktionen diese Woche gelobt, sich für die Kraft-Wärme-Kopplung einzusetzen – und damit am Mittwoch auch Erfolg: Nach Informationen von klimaretter.info einigten sich die Parlamentarier auf höhere Fördersätze als von der Regierung bislang vorgesehen. Die Erhöhung der Fördersätze soll demnach nicht um 0,2 sondern um 0,3 Cent je Kilowattstunde steigen. Ziel des Gesetzes ist, den KWK-Anteil an der Stromerzeugung von derzeit 10 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2020 anzuheben – als Ergänzung zur fluktuierenden Stromeinspeisung aus Wind und Sonne. Im Bundestag abgestimmt werden soll am Donnerstag.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | reni 2012

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