Förderung von Solarstromspeichern ab Februar geplant
Geförderte Batteriespeicher entlasten die Stromnetze und übernehmen wichtige Aufgaben für das Netzmanagement.
Das Bundesumweltministerium (BMU) plant in Kürze mit der staatlichen Förderung von Solarstromspeichern zu beginnen. Einen genauen Termin für den Start des Förderprogramms gebe es noch nicht, man plane aber einen Start bereits im Februar, erklärte die Leiterin des BMU-Referats Markteinführung Erneuerbare Energien, Karin Freier, gegenüber PHOTON. Damit wird ein bereits im vergangenen Sommer im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefasster Bundestagsbeschluss umgesetzt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die Anschaffung von Solarstromspeichern staatlich zu fördern. Damit setzt sie einen Beschluss des Bundestages aus dem letzten Jahr um. „Sinnvoll ist, dass der staatliche Zuschuss an Bedingungen geknüpft ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die geförderten Solarstromspeicher die Stromnetze entlasten und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).
Speicher, die durch das neue Marktanreizprogramm gefördert werden, müssen hohe Anforderungen erfüllen. „Die Solarstromspeicher entlasten die Stromnetze, indem sie die Einspeisung ins Netz vom Zeitpunkt der Stromerzeugung entkoppeln. Sie tragen aktiv dazu bei, eine gleichmäßige Spannung und Frequenz der Stromnetze zu halten und übernehmen damit wichtige Aufgaben für das Netzmanagement“, erklärt Prof. Dr. Bernd Engel, Netzexperte der TU Braunschweig, wie Solarstromspeicher das Stromnetz stabilisieren können.
Durch Batteriespeicher, die an das Netz angeschlossen sind, können Spitzen in der Stromproduktion um bis zu 40 Prozent reduziert und die Aufnahmefähigkeit der Netze ohne zusätzlichen Ausbau bis zu 66 Prozent gesteigert werden. Zu diesem Schluss kommt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in einer aktuellen Studie.
„Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, sollten ihre Einspeiseleistung für die gesamte Vergütungsdauer der Anlage reduzieren. Auch damit tragen die Anlagen-Betreiber dazu bei, dass die Einspeisung des Sonnenstroms sich gleichmäßiger auf die Netze verteilt und Produktionsspitzen vermieden werden. Durch die geringere Einspeisung in das Netz reduziert sich der Bedarf an neuen Stromnetzen. Außerdem wird der selbst genutzte Solarstrom nicht vergütet und entlastet das Umlagekonto für Ökostrom im erheblichen Maße“, so Mayer.
Quelle
Bundesverband Solarwirtschaft 2013