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© Depositphotos | ssuaphoto | Falls der Einsatz von Erdgas aus Klimagründen gesetzlich begrenzt wird, wäre das auch ein Erfolg der zunehmenden Proteste gegen Erdgasfernleitungen.

Fossile Brennstoffe ab 2045 verbieten?

Damit 2045 die Nutzung von Kohle, Öl und Gas beendet werden kann, muss ihr Einsatz ab diesem Zeitpunkt rechtssicher verboten werden, sagt ein heute veröffentlichtes Gutachten der Anwaltskanzlei BBH im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.

Seit Anfang April ist die Eugal, die quer durch Deutschland führende Europäische Gas-Anbindungsleitung, voll in Betrieb. Ihre Kapazität liegt bei 55 Milliarden Kubikmetern Erdgas pro Jahr – so viel, wie die umstrittene Ostseepipeline Nord Stream 2 in Lubmin an der Ostseeküste einmal anlanden soll. Deren Gas europaweit zu verteilen ist vor allem Aufgabe der Eugal.

Die Eugal zu bauen soll 2,9 Milliarden Euro gekostet haben. Das deutsche Recht billigt ihr – wie anderen Energieanlagen auch – eine unbefristete Betriebsgenehmigung zu. Aus heutiger Sicht kann die Leitung also bis weit nach 2045 betrieben werden – und zwar mit Erdgas.

Das widerspricht nach Ansicht der Stiftung Klimaneutralität direkt dem nunmehr bald gesetzlichen Klimaziel, dass Deutschland ab 2045 netto keine CO2-Emissionen mehr erzeugen darf. Welcher Handlungsbedarf daraus für den Gesetzgeber resultiert – das zu prüfen hatte die Stiftung die Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) beauftragt.

Auf der Grundlage des heute veröffentlichten BBH-Gutachtens schlägt die Stiftung Klimaneutralität vor, den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Stromerzeugung und in Industrieanlagen ab dem 1. Januar 2045 für nicht mehr zulässig zu erklären. Eine Ausnahme soll der Einsatz der CO2-Speichertechniken CCS und CCU darstellen, sofern die bei der Nutzung frei werdenden Treibhausgase komplett abgeschieden und dauerhaft eingelagert würden. Anzeige

Auch im Verkehr und in Heizungen soll der Einsatz fossiler Kraft- und Brennstoffe ab Anfang 2045 nicht mehr zulässig sein. In Gasnetzen soll dann auch kein Erdgas mehr transportiert werden dürfen. Entsprechend seien die Abschreibungszeiten bei Gasnetzen anzupassen.

„Wird hier Zeit vergeudet, besteht die Gefahr, dass heute klimaschädliche Fehlinvestitionen getätigt und morgen Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staatshaushalt geltend gemacht werden“, betonte Stiftungschef Rainer Baake heute bei der Vorstellung des Gutachtens.

Das bekräftigte auch Gutachter Olaf Däuper von BBH. Das Enddatum 2045 müsse gesetzlich verankert werden – und zwar unverzüglich. Denn viele Anlagen hätten Abschreibungszeiträume, die weit über 2045 hinaus reichten.

Rechtliches Gewicht des Klimaschutzes nimmt zu

Der Rechtsrahmen, so Däuper weiter, müsse Klimaneutralität fördern und nicht verhindern. Nach seiner Ansicht hat das kürzliche Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die rechtliche Lage für so ein fossiles Verbot ab 2045 verbessert.

Ein Verbot stelle danach keine Enteignung dar, sondern sei eine verhältnismäßige Maßnahme, eben aufgrund des angestrebten Zwecks Klimaschutz. Däuper: „Das Gewicht des Klimaschutzes nimmt nach dem Urteil in der Abwägung und bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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