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Marggraf / DUH

© Marggraf / DUH

Fracking-Beschluss widerspricht Energiewende

Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Einsatz der Fracking-Methode in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an die fossilen Energien.

Gemeinsam mit anderen Verbänden wies die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation heute mit einer von Campact organisierten Probebohrung am Bundeskanzleramt auf die Risiken des Fracking hin. 

„Mit dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht die Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben und konsequent die Einsparung des Energiebedarfs zu forcieren. Wir brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch das richtige Signal“, bekräftigt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH. 

Der Entwurf sieht vor, Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern zu erlauben. Ein sechsköpfiges, von der Bundesregierung berufenes Expertengremium soll darüber bestimmen, ob Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern zugelassen werden kann. Die DUH hält diese Regelung für rechtsstaatlich bedenklich und fordert stattdessen ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein. 

Schärfere gesetzliche Regelungen sind außerdem in Bezug auf Sandgestein geboten, in dem bereits seit mehreren Jahrzehnten sogenanntes Tightgas durch Fracking gefördert wird. Trinkwassereinzugsgebiete und Naturschutzgebiete müssen besser vor den Auswirkungen solcher Vorhaben geschützt werden. „Es gibt keinen Anlass dazu, Fracking im Sandgestein pauschal als unbedenklich einzustufen, solange man nicht systematisch untersucht hat, welche Risiken für Umwelt und Gewässer damit einhergehen“, sagt Müller-Kraenner. Die bisherige Praxis, giftiges Abwasser unbehandelt in den Boden zu pressen, hält die DUH für fahrlässig. Der Umgang mit diesen Abwässern muss eindeutig im Gesetz festgelegt werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die erforderlichen Risikoentscheidungen zu treffen. Diese Aufgabe darf nicht den Behörden überlassen werden, die über Fracking-Vorhaben entscheiden. 

Nach der parlamentarischen Beratung ist eine Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag noch vor der Sommerpause geplant. © Deutschen Umwelthilfe e. V. 2015

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Zur Verabschiedung des Fracking-Gesetzentwurfs zur Förderung von unkonventionellem Erdgas im heutigen Bundeskabinett erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion Oliver Krischer:

„Die Bundesregierung hat heute ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz öffnet die Bundesregierung Tür und Tor für eine Risiko-Technologie.  Auch wenn Umweltministerin Hendricks der Öffentlichkeit etwas anders glauben machen will, dieses Gesetz hat nichts mit einem Fracking-Verbot zu tun. Das Gegenteil ist der Fall. Das zeigt auch der breite und anhaltende Widerstand selbst in den Koalitionsfraktionen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss untergraben Union und SPD ihre eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, dem Schutz von Gesundheit und Trinkwasser höchste Priorität einzuräumen.

Der Pro-Fracking-Kurs von Union und SPD führt energie- und klimapolitisch in die Sackgasse. Das geplante Fracking-Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten auf Kosten von Mensch und Natur, noch die letzten Reste von fossilen Brennstoffen aus dem Boden zu pressen.

Statt auf die riskante Fracking-Technologie zu setzen, müssen wir endlich mehr in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz investieren. Nur so machen wir uns unabhängig von teuren Energieimporten. Wir fordern die Abgeordneten der Große Koalition bei den anstehenden Beratungen im Bundestag auf, die Bedenken der Bevölkerung und die Risiken des Fracking ernst zu nehmen und Fracking nicht zuzulassen.“  © Oliver Krischer, MdB

Quelle

Deutschen Umwelthilfe e. V. 2015 | Oliver Krischer, MdB 2015

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