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Fracking: Umweltverträglichkeitsprüfung vor jedem neuen Projekt

EU-Parlament will Fracking stärker prüfen.

Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, dass vor jedem Fracking-Projekt zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies soll explizit in die neue Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie aufgenommen werden. Die Europa-Abgeordneten schlagen zudem Maßnahmen vor, um Interessenskonflikte auszuschließen; die Öffentlichkeit soll umfassend informiert werden und über den Ablauf der Projekte auf den Laufenden gehalten werden.

Die UVP-Richtlinie legt Prüf-Kriterien fest, die fester Bestandteil eines jeden Genehmigungsverfahrens für öffentliche oder private Bauvorhaben oder vergleichbare Projekte sind. Dazu zählen beispielsweise der Bau von Brücken oder Hafenanlagen, Autobahnen aber auch die Errichtung von großen Stallungen der Landwirtschaft oder Abfallverbrennungsanlagen.

„Wir überarbeiten dieses Schlüsselgesetz, um es an die neuen Prioritäten in Europa anzupassen, wie zum Beispiel Böden, die Nutzung natürlicher Ressourcen oder die biologische Vielfalt. Die hydraulische Frakturierung erregt Bedenken. Wir legen deutliche Kriterien fest, um Interessenskonflikte zu vermeiden und damit die Öffentlichkeit eingebunden wird“, sagte der Berichterstatter Andrea Zanoni (ALDE, Italien).

Sein Bericht wurde in erster Lesung mit 332 Ja-Stimmen angenommen, 311 Abgeordnete stimmten dagegen, 14 enthielten sich.

Bisher existierende Gesetze umfassen den Abbau von Naturgas ab einer Größenordnung von geschätzten 500.000 Kubikmetern pro Tag. Die Europa-Abgeordneten fordern nun, dass für die Phase der Anwendung der hydraulischen Frakturierung auch die Gewinnung von unkonventionellen Ölen und Gasen Bestandteil der Gesetzgebung wird, einschließlich der Gewinnung von Schiefergas, deren Erträge meist geringer sind.

Interessenskonflikte möglichst vermeiden

Der Vorschlag des EU-Parlaments beinhaltet auch Vorkehrungen, um Interessenskonflikte zwischen den Auftraggebern und den Experten, die mit der Durchführung der Studien beauftragt werden, zu vermeiden. Änderungsanträge der Abgeordneten legen dar, dass die Experten fachlich geeignet, objektiv und unabhängig sein müssen.

Die Europa-Abgeordneten haben auch Vorschläge vorgelegt, um die Informationsversorgung der Bürgerinnen und Bürger bei derartigen Projekten sicherzustellen.

Quelle

Europäisches Parlament 2013

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