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Gericht kippt Netzkostenbefreiung

Als einer der ersten Energieversorger haben sich die Elektrizitätswerke Schönau juristisch gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten gewehrt.

Heute kippte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Netzentgeltbefreiung als rechtlich nicht zulässig und hob die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur auf.

Der Bundestag hatte 2011 in einer Verordnung beschlossen, dass sich Strom intensive Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen von den Netzentgelten vollständig befreien lassen können. Diese Netzkosten werden bisher bei den übrigen Stromkunden als zusätzliche Umlage auf den Strompreis aufgeschlagen.

Dies hatte zu großem Unmut bei den Stromkunden geführt und die Elektrizitätswerke Schönau veranlasst, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird noch verstärkt durch die heutige Meldung der EU-Kommission in Brüssel, die für den Bürger teure Befreiung von Netzentgelten stromintensiver Betriebe auf den Prüfstand zu stellen, da es sich hier um unerlaubte Beihilfen für die Industrie handele.

„Die EWS freuen sich“, so Ursula Sladek, „dass unsere Einwände gegen die rechtliche Zulässigkeit der sogenannten § 19 Umlage bestätigt wurden. Dies führt nicht nur zu einer gerechteren Kostenverteilung der Energieversorgung, sondern hat auch direkte ökologische Folgen: Industrieunternehmen werden nicht mehr ermutigt, extra viel Strom zu verbrauchen, um dadurch in den Genuss einer Netzentgeltbefreiung zu kommen.“

Quelle

Netzkauf EWS eG 2013Ursula Sladek | Vorstand Netzkauf EWS eG 2013

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