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pixabay.com | Wikilmages | "Die positive Signalwirkung dieses Prozesses ist: Illegaler Waffenhandel wird von uns aufgedeckt und von Gerichten sanktioniert," sagt Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüro, Bundessprecher der DFG-VK und von Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

© pixabay.com | Wikilmages | "Die positive Signalwirkung dieses Prozesses ist: Illegaler Waffenhandel wird von uns aufgedeckt und von Gerichten sanktioniert," sagt Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüro, Bundessprecher der DFG-VK und von Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!

Gericht verurteilt Heckler & Koch wegen illegalen Waffenhandels

Gericht verurteilt Firma Heckler & Koch und Mitarbeiter wegen illegaler Exporte von G36-Gewehren nach Mexiko.

Erstmals in der Firmengeschichte von Heckler & Koch wurde das Unternehmen wegen illegalen Waffenhandels schuldig gesprochen. Zwei ehemalige H&K-Beschäftigte, der Vertriebsleiter I. Sahlmann und die Sachbearbeiterin M. Beuter, wurden zu Haftstrafen zur Bewährung verurteilt. Ihnen wurde bandenmäßiger widerrechtlicher Waffenhandel mit Mexiko nachgewiesen. Die beiden Geschäftsführer P. Beyerle und J. Meurer sowie der Ex-Vertriebsleiter W. Mackrodt wurden freigesprochen.

 „Ein klarer Fall von Zweiklassenjustiz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, sagt Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüro, Bundessprecher der DFG-VK und von Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! „Als Strafanzeigenerstatter gegen Heckler & Koch begrüße ich nachdrücklich die hohe Strafzahlung von über 3,7 Mio. Euro für die Firma. Alles in allem ist dieser Strafprozess gegen Heckler & Koch ein immenser Erfolg für die Friedens-, Entwicklungs- und Menschenrechtsbewegung. Die positive Signalwirkung dieses Prozesses ist: Illegaler Waffenhandel wird von uns aufgedeckt und von Gerichten sanktioniert.“

Das Gericht urteilte, dass Endverbleibserklärungen nicht Bestandteil der Genehmigung für Waffenexporte sind. Damit sind die illegalen Waffenlieferungen in die vier verbotenen Bundesstaaten Mexikos nicht nach dem strengeren Kriegswaffenkontrollgesetz strafbar, sondern lediglich nach dem laxeren Außenwirtschaftsgesetz. „Wenn dieses Urteil hält, ist die bisherige Exportkontrolle für Kriegswaffen und Rüstungsgüter am Ende. Es muss ein völlig neues wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz entwickelt und eingeführt werden“, so der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer.

„Verwerflich und erschreckend zugleich ist die Tatsache, dass während des gesamten Verfahrens und auch bei der Urteilssprechung die Opfer in Mexiko in keiner Weise eine Rolle gespielt haben“, kritisiert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. „Wir hoffen, dass dieses Urteil dazu beitragen wird, dass es künftig keine deutschen Rüstungsexporte in Länder wie Mexiko und andere Krisenregionen geben wird, denn sie verursachen unendliches Leid“, so Leonel Gutiérrez, Bruder von Aldo Gutiérrez, der beim Polizeieinsatz mit G-36 Sturmgewehren schwer verletzt wurde und seitdem im Koma liegt.

 

Quelle

DFG-VK 2019 | Jürgen Grässlin 2019

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