Gesetzesänderungen für Energiesektor passieren Bundesrat
Für die Energiewende, aber auch wegen der Energiekrise, passte der Bundestag diverse Gesetze im Energiesektor an, der Bundesrat stimmte zu: Entlastungspaket, Steuererleichterungen und schnelle Genehmigung von Flüssiggas-Terminals.
Ein Überblick.
Die Beschleunigung der Energiewende hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat diesem Anliegen zusätzliche Dringlichkeit verschafft. Gestiegene Energiepreise und die Notwendigkeit, sich von russischen Energieimporten unabhängiger zu machen, fordern die Politik zusätzlich. Nun hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am letzten Freitag einige wichtige Gesetzesänderungen beschlossen, andere sind noch auf dem Weg.
EEG-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022
Der Bundesrat billigte die Entlastung von Stromkundinnen und Kunden: Die EEG-Umlage wird vorzeitig zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt. Derzeit beträgt sie noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2023 soll die EEG-Umlage dauerhaft entfallen und Vergütungszusagen für Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Letzteres ist Bestandteils des Osterpaketes, zu dem der Bundesrat Stellung nahm, das aber noch nicht vom Bundestag beschlossen wurde.
Energiepreispauschale und Familienzuschlag
Steuerentlastungen sollen zusätzlich die gestiegenen Energiekosten für Verbraucher:innen kompensieren. Erwerbstätige Steuerzahler erhalten in diesem Jahr eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Für jedes Kind, das im Juli 2022 Kindergeld gezahlt wurde, erhalten Familien zusätzlich einmalig einen Zuschlag von 100 Euro. Arbeitnehmerpauschbetrag, Grundfreibetrag und Pendlerpauschale werden erhöht.
Vorrübergehend weniger Steuern auf Kraftstoffe
Die vorübergehende Absenkung der Energiepreissteuern auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß passierte ebenfalls den Bundesrat. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht. Die Senkung der Steuersätze wird zu weniger Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt führen – rund drei Milliarden Euro kostet diese Maßnahme.
Änderungen am Energiesicherungsgesetz
Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erhält ein Update. Ursprünglich stammt es aus dem Jahr 1975, der Phase der ersten Ölkrise. Das Gesetz enthält Maßnahmen, die im Falle einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung greifen. Ein Engpass bei der Gasversorgung ist sehr wahrscheinlich, selbst ein vollständiger Ausfall der Lieferungen aus Russland ist nicht mehr ganz auszuschließen. Nur eine Woche, nachdem der Bundestag Änderungen am EnSiG beschlossen hatte, hat nun auch die Länderkammer zugestimmt. Im Krisenfall ist nunmehr die Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur möglich. Zudem sieht das Gesetz die Möglichkeit von Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten und großen Preissprüngen vor. Allerdings sieht der Bundesrat noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Regelung der Zuständigkeit zwischen Bund und Land.
Im Rekordtempo beschlossen: beschleunigter Ausbau von Flüssiggas-Terminals
Erst am Vorabend im Bundestag beschlossen, wurde der schnelle Ausbau der Importstruktur für Flüssiggas auch vom Bundesrat gebilligt. Um unabhängiger von russischem Gas zu werden, sollen kurz in mittelfristig große Mengen Flüssiggas nach Deutschland importiert werden. Flüssiggas wird für den Transport verflüssigt, muss aufwendig gekühlt werden und zum Einspeisen ins heimische Gasnetz wieder regasifiziert werden. Dafür sind spezielle Terminals notwendig, die es derzeit in Deutschland nicht gibt und deren Errichtung nicht nur spezielle und große Standorte erfordert, sondern auch viel Geld.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) soll den schnellen Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur ermöglichen. Insbesondere die Genehmigung der Vorhaben soll schnell gehen. Behörden dürfen unter konkret definierten Bedingungen und zeitlich befristet von bestimmten Verfahrensanforderungen absehen – insbesondere bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt und zusätzlichen KfW-Krediten soll die neue fossile Infrastruktur jetzt zügig aufgebaut werden. Nicht nur Umweltschützer sehen darin einen kolossalen Fehler. Auch die Energieexpertin Claudia Kemfert kritisierte in den letzten Wochen in verschiedenen Interviews immer wieder den Bau von LNG-Terminals, weil hier große Investitionen langfristig in rückwärtsgewandte Technologien gelenkt werden.
Diesen Kritikpunkten begegnet das Gesetz mit der Maßgabe, dass die im beschleunigten Verfahren erteilten Genehmigungen für LNG-Anlagen nur befristet bis Ende 2043 gelten sollen. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus darf nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate erfolgen.
Bundesrat zum Osterpaket – Ausbau des Verteilnetzes soll im öffentlichen Interesse liegen
Auch zur Novelle des EEG hat sich der Bundesrat geäußert. Das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Osterpaket ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Länderkammer fordert, dass notwendige Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz ebenfalls als im öffentlichen Interesse liegend privilegiert werden. Für spezielle Technologien – Wärmepumpen, thermische Bauteilaktivierung, Steckersolargeräte – solle der Gesetzgeber Erleichterungen schaffen. Zudem solle die Wärmeversorgung stärker in den Fokus gerückt werden und insbesondere das seit langem angekündigte Förderprogramm effiziente Wärmenetze verabschiedet und mit 2,5 Milliarden Euro Fördermitteln jährlich ausgestattet werden.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion “energiezukunft“ (pf) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | energiezukunft | Heft 31/2021 | „Dezentral Erneuerbar – ein Update“ | Jetzt lesen | Download