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Gewerbesteuer-Splitting für Solaranlagen

Bundestag beschließt Gewerbesteuer-Splitting für Solaranlagen.

Gemeinden mit Photovoltaik-Anlagen profitieren ab 2013 auch von Gewerbesteuer-Einnahmen. Ohnehin hohe Akzeptanz von Solarenergie dürfte durch Beteiligung an Gewerbesteuer-Einnahmen noch weiter steigen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt das vom Bundestag beschlossene Gewerbesteuer-Splitting von Solaranlagen, durch das ab 2013 die Standortgemeinden finanziell profitieren.

„Die Solarwirtschaft hat sich lange dafür eingesetzt, dass auch die Anwohner von Solarparks von der sicheren und sauberen Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen finanziell profitieren“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

„Diese Entscheidung dürfte die ohnehin hohe Akzeptanz von Solaranlagen bei Bürgern noch weiter steigern.“ Schon heute finden nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien 77 Prozent der Bundesbürger einen Solarpark in der Nachbarschaft gut oder sogar sehr gut, von den Menschen mit einem Solarpark in der Umgebung sogar 84 Prozent.

Bislang fließen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Solaranlagenbetreiber ansässig ist. Zukünftig sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen in der Standortgemeinde und 30 Prozent in der Betreibergemeinde entfallen.

Da der Gesetzgeber jedoch eine Übergangszeit von zehn Jahren vorsieht, wird die neue Regelung zunächst nur für Neuanlagen gelten und erst ab 2023 für alle Solaranlagen. Dadurch soll den beteiligten Kommunen ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft weist noch einmal auf die starke regionale Wertschöpfung von Erneuerbarer Energie hin. Körnig: „Jede Kilowattstunde Solar- und Windstrom ersetzt konventionelle Energie und verringert die Ausgaben für Rohstoff-Importe. Das Geld bleibt in Deutschland.“

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft 2012

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