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© Depositphotos.com | rafapress | OECD | Wir bekommen nun Regeln für die größten Konzerne weltweit, aber damit ist die Steuervermeidung von Unternehmen noch nicht Vergangenheit.

Globale Mindeststeuer beschlossen: Erfolg mit Wermutstropfen

Das Plenum des OECD/G20 Inclusive Forum on BEPS besiegelt den finalen Text der internationalen Unternehmensteuerreform. Dazu erklärt Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament:

“Eine globale Mindeststeuer ist ein wichtiger Fortschritt gegen Steuerdumping. Eine jahrzehntelange Blockade in der internationalen Steuerpolitik wurde heute beendet. Die Einigung leitet eine neue Ära der globalen Steuerkooperation ein. Damit kann dem ruinösen Steuerwettlauf nach unten endlich Grenzen gesetzt werden. Zur Freunde über die Einigung mischt sich allerdings Bedauern. Es ist ein Erfolg mit Wermutstropfen. Der Unternehmenssteuerreform mangelt es an Ehrgeiz, um globale Ungleichheiten wirklich zu verringern. Die Deckelung der effektiven Mindeststeuer auf 15 Prozent ist eine Schwächung. Steuervermeidung durch Unternehmen und Steuerflucht von Vermögenden bleiben große Probleme. Auch die relativ geringe Umverteilung von Überschussgewinnen an die Länder, in denen etwa Digitalkonzerne Marktmacht ausüben, ist ein Wermutstropfen. Gerade Entwicklungsländer bekommen zu wenig vom globalen Steuerkuchen. Der Kampf für globale Steuergerechtigkeit ist noch lange nicht gewonnen.

Wir bekommen nun Regeln für die größten Konzerne weltweit, aber damit ist die Steuervermeidung von Unternehmen noch nicht Vergangenheit. Wir brauchen einen effektiven Mindeststeuersatz für alle Unternehmen, nicht nur für die größten Konzerne. Auch Briefkastenfirmen müssen zur Kasse gebeten werden.

Das Problem der Monopolisierung der Digitalökonomie wird mit dieser Einigung nicht gelöst. Die Regulierung der digitalen Ökonomie ist zentral, um die Vermachtung der Wirtschaft zu begrenzen. Obwohl die Marktanteile von Google, Amazon, Facebook und Co. beträchtlich sind, bleiben ihre Steuerbeiträge in Deutschland auch mit der Mindeststeuer klein. Wir dürfen zwischen der analogen und der digitalen Wirtschaft nicht mit zweierlei Steuermaß messen. Auch das Kartellrecht, Arbeitsmarktpolitik und soziale Systeme müssen einen Beitrag zu fairem Wettbewerb zwischen analogen und digitalen Geschäftsmodellen leisten. Die Pandora Papers zeigen eindeutig, dass wir im Steuerbereich einen gespaltenen Rechtsstaat haben, der für einige gilt und für andere nicht. Wir müssen ein gerechteres Steuersystem aufzubauen, um das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu stärken.”


Hintergrund: 

Basierend auf vorläufigen Informationen zu den Verhandlungsergebnissen. Der meistbeachtete Teil der Einigung ist die globale Mindeststeuer. Es handelt sich hier genau genommen jedoch nicht um einen Mindeststeuersatz, sondern um eine Mindesthinzurechnung für Auslandsfirmen von Großunternehmen. Bei der Hinzurechnungsbesteuerung werden die Einkünfte von ausländischen Tochtergesellschaften beim Mutterkonzern (bspw. mit Sitz in Deutschland) besteuert, sofern eine Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz im Ausland und dem international festgelegten effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteht. Da es sich um eine Hinzurechnungsbesteuerung handelt, können EU-Mitgliedstaaten diese auch ohne europäische Einigung umsetzen, solange sie inländische und ausländische Tochterfirmen gleichermaßen einschließen.

Die internationale Unternehmenssteuerreform besteht aus zwei Säulen: Säule I regelt die Umverteilung von Besteuerungsrechten für einen Teil der Überschussgewinne von multinationalen Unternehmen. Sie betrifft multinationale Unternehmen mit einem globalen Umsatz über 20 Milliarden Euro. 25% der Überschussgewinne, oberhalb 10% der Gewinne, werden nach Marktanteilen an Länder umverteilt. Säule II legt die Mindestbesteuerung fest, insbesondere den effektiven Steuersatz sowie die Steuerbemessungsgrundlage. Der effektive Mindeststeuersatz soll für Großunternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von über 750 Mio. € gelten.

Am 1. Juli hatten 130 Mitgliedsländer einer vorläufigen Einigung zugestimmt. Die EU-Staaten Irland, Ungarn und Estland sind drei der damals neun Länder, die im Juli ihre Zustimmung verweigert hatten. Sie verlangten Zugeständnisse, um der finalen Einigung zustimmen zu können. Irland konnte in diesem Zug eine beträchtliche Abschwächung des ursprünglichen Texts erreichen: anstatt eines effektiven Mindeststeuersatz von “mindestens 15 Prozent” konnte Irland durchsetzen, dass das Wort “mindestens” gestrichen wird. US-Präsident Biden hatte ursprünglich einen effektiven Mindeststeuersatz von 21% vorgeschlagen; die Formulierung “mindestens 15 Prozent” war bereits ein Zugeständnis an Länder mit Niedrigsteuern. EU-Mitglied Zypern ist kein Mitglied des OECD Inclusive Framework.

Die Einigung des OECD/G20 Inclusive Framework soll am 13. Oktober von den G20 Finanzminister*innen und Notenbanker*innen gebilligt und am 30.-31. Oktober während des G20-Gipfels endgültig beschlossen werden.

Quelle

Sven Giegold, MdEP 2021

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