Grünen-Parteitag: Senkung der EEG-Umlage würde Erneuerbare Energien-Produktion gefährden
An diesem Wochenende findet der 1. Ordentliche Länderrat von Bündnis 90/Die Grünen online statt. Völlig richtig ist die Intention der Parteiführung, die durch Corona verursachte Wirtschaftskrise mit dem Kampf gegen die Klimakrise zu verbinden. Ein Beitrag von Hans-Josef-Fell
In einer Passage des Leitantrages des Bundesvorstandes für den Bundesparteitag ist jedoch ein unzureichend durchdachter Vorschlag, der für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gravierende Folgen hätte und im Prinzip gar nicht ausführbar ist.
Die Passage lautet:
„Wir wollen für die Bürger*innen und insbesondere mittelständische Unternehmen den Strompreis senken, indem die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2020 um fünf Cent je Kilowattstunde reduziert wird. Das setzt langfristigökologisch richtige Anreize, denn wir brauchen die Elektrifizierung weiterer Sektoren. Bis Ende 2021 kann damit zudem ein Kaufkraft-Effekt von 22 Milliarden Euro erreicht werden. Mittelfristig finanziert sich die Maßnahme durch die Einnahmen aus dem CO2-Preis.“
Zur Erinnerung: Heute beträgt die EEG-Umlage knapp 7 Cent. Die vorgeschlagene Senkung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2020 um 5 Cent würde dazu führen, dass dem EEG-Konto in 2020 schon ca. 10 Milliarden Euro fehlen würde. Im kommenden Jahr und den Folgejahren nochmal jeweils weitere 20 Milliarden. Eine kurzfristige Kompensation schlägt der Bundesvorstand der Grünen aber nicht vor.
Damit wird das EEG-Konto eine massive Unterdeckung von gut 2/3 haben, weshalb die gesetzlich garantierten Vergütungen sowohl für Bestand- wie auch für neue Anlagen nicht mehr ausgezahlt werden könnten. Die fehlende Auszahlung der Vergütung an die Anlagenbetreiber würde viele von ihnen schnell in die Insolvenz führen und damit die Erzeugung von Ökostrom massiv einbrechen lassen. Dies wäre ein grundgesetzlich rechtswidriger Eingriff in das Eigentum der Anlagenbesitzer.
Die vorgeschlagene Gegenfinanzierung mittelfristig über die CO2-Steuer kann die Einnahmeausfälle nicht kompensieren. Denn die Bundesregierung erwartet durch die CO2-Steuer Einnahmen von jährlich 3 bis 8 Milliarden Euro, also weitaus weniger als das Defizit des EEG-Kontos betragen würde.
Insgesamt ist der Vorschlag einer Senkung der EEG-Umlage in sich nicht ausführbar, da er die Finanzierungsgrundlage für die Auszahlung der Vergütungen an die Anlagenbesitzer weitgehend entzieht.
Selbst wenn die Einnahmen aus der CO2-Steuer schneller und in einer Größenordnung von 20 Milliarden Euro zur Verfügung stünden, würde damit auch ein sehr großer politischer Schaden geschaffen. Jede Steuerfinanzierung der Vergütungssätze im EEG-Konto macht das EEG wieder zu einer Beihilfe nach EU-Recht. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof Recht gesprochen, dass das EEG keine Beihilfe ist.
Mit der Steuerfinanzierung aus der CO2-Steuer aber würde dann die EU-Kommission wieder die Ausgestaltung des EEGs kontrollieren können, so wie es im letzten Jahrzehnt geschah. Die EU-Kommission muss sich an den EURATOM-Vertrag halten und damit den Ausbau der Atomenergie in der EU befördern, sie unterstützt die Konzerninteressen der Kohle- und Erdgaswirtschaft. Da haben Erneuerbare Energien kaum einen Platz und werden deshalb im Ausbau von ihr behindert. Die im letzten Jahrzehnt verordnete Umstellung auf Ausschreibungen statt fester Einspeisevergütung war auf Betreiben der EU-Kommission eingeführt und hat nicht nur in Deutschland einen verheerenden Einbruch des Ausbaus der Erneuerbaren Energien beschert. Die vom Bundesvorstand vorgeschlagene Steuerfinanzierung würde der EU-Kommission genau solche Einflussmöglichkeiten wieder bereiten.
Zudem laufen wir wegen der Corona-Wirtschaftskrise in eine extrem hohe Staatsverschuldung hinein. Jede*r Finanzminister*in wird versuchen überall den Rotstift anzusetzen, auch bei den Steuermitteln, die die Vergütungen für die Ökostromanlagen finanzieren sollen. Der Druck auf einen verminderten Ausbau der Erneuerbare Energien wäre damit vorprogrammiert.
Die vom Grünen Bundesvorstand angestrebte Senkung der Strompreise würde hingegen tatsächlich einen ökologischen Effekt hervorrufen, da dadurch die Ablösung der klimaschädlichen Erdölantriebe durch ökostrombetriebene E-Mobile im Verkehr unterstützt würde, genauso wie die Umstellung von Erdöl- und Erdgasheizungen auf mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen.
So könnte zum Beispiel das Industriestromprivileg zur Befreiung aus der EEG-Umlage gestrichen werden und diese als direkte Subvention aus dem Steuerhaushalt gegenfinanziert werden. Dies wäre unschädlich in der Beihilfe-Frage und würde etwa die EE-Umlage um 1,5 Cent pro kWh senken können. Auch eine Steuerbefreiung für den Ökostrom würde die Strompreise um einen weiteren Cent senken können.
Es gibt also durchaus sinnvolle Maßnahmen, die dem richtigen Vorstoß zur Senkung der Strompreise gerecht werden können. Die vom Grünen Bundesvorstand vorgelegte Senkung der EEG-Umlage um 5 Cent/kWh, mit mittelfristiger Gegenfinanzierung aus der CO2-Steuer ist aber kurzfristig undurchführbar und mittelfristig massiv schädlich für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Ich appelliere an alle Delegierten des Länderrates die oben zitierte Passage aus dem Antrag heraus zu streichen.
Quelle
Hans-Josef Fell 2020 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG