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Grünlandverlust ist weiter dramatisch

„Grünland hat für den Schutz von Biodiversität, aber auch für die Ressourcen Wasser, Boden und Klima eine zentrale Funktion.“ Beate Jessel vom BfN.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt vor den Folgen des weiter anhaltenden massiven Verlusts an Grünland in den letzten Jahren in Deutschland. Grünlandflächen sind nicht nur prägende Elemente in der Agrarlandschaft mit hohem ästhetischem Naturwert, sondern haben eine hohe Bedeutung für zahlreiche Artengruppen wie auch für den Boden-, Wasser- und Klimaschutz.

Alleine von 1990 bis 2009 hat sich die Grünlandfläche in Deutschland um 875.000  ha verringert, – mit teilweise dramatischen Folgen für  typische Pflanzen- und Tierarten wie Witwenblume, Kuckuckslichtnelke, Wiesenknopf und des auf letzteren angewiesenen Ameisen-Bläulings sowie weitere Schmetterlingsarten.

Wichtigste Ursache des Grünlandumbruchs ist der massiv gestiegene Maisanbau

Ein Umbruch von Grünland ist dabei insbesondere auch für den Klimaschutz negativ, da Grünland hohe Mengen an Kohlenstoff bindet, die beim Umbrechen wieder aus den Böden entweichen. So werden beim Umbruch von 1ha Grünland ca. 20-35 t C-Äquivalente des ursprünglichen Bodenkohlenstoffs frei gesetzt.

Nach Ansicht der BfN-Präsidentin, Beate Jessel, ist es daher unabdingbar, mit den Instrumenten der Europäischen Agrarpolitik (GAP) den Erhalt von Dauergrünland zukünftig auch auf Betriebsebene zu verankern. Die entsprechenden extensiven Nutzungssysteme mit zum Beispiel Milchvieh in Weidehaltung, 1-2 schürigen Wiesen oder dem ökologischen Landbau, die einer natur- und artgerechten Tierproduktion und dem Erhalt der Biodiversität besonders dienen, müssten für die Landwirte attraktiver und rentabel ausgestaltet werden. Neben den traditionellen Nutzungen als Wiesen und Weiden sollten hierbei auch neuartige Nutzungen wie Agroforstsysteme oder großflächige Weidelandschaften stärker berücksichtigt werden.

Die BfN-Präsidentin begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission dem Schutz des Grünlandes in der GAP ab 2014 eine stärkere Bedeutung als bisher beimessen will.

Jessel: „Diese gute Absicht darf bis zum Beginn der reformierten GAP aber nicht durch weiteren und vorsorglichen Umbruch wertvollen artenreichen Grünlands durch Betriebe konterkariert werden. Hier sind unbedingt Nachbesserungen notwendig. Aus Sicht des Naturschutzes ist es erforderlich, dass ein sofortiges Umbruchverbot gilt und nicht erst ab 2014, sowie statt der weiterhin gültigen 5% Grenze eine einzelfallbezogene Umbruchbewilligungspflicht eingeführt wird.“

Um den notwendigen Grünlandschutz zum Erfolg zu machen sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz zu betreiben muss auch die finanzielle Ausstattung von Agrarumweltmaßnahmen im Grünland deutlich erhöht werden.

Quelle

Bundesamt für Naturschutz 2012

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