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Hausbauer müssen Energie sparen

Ab dem Jahr 2021 dürfen in Deutschland nur noch Gebäude nach Niedrigstenergiestandard erriechtet werden.

Diese Vorschrift ist Teil der Änderungen an der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Für Behördengebäude gilt die Pflicht schon zwei Jahre früher.

Zwischen 2014 und 2016 werden zudem die Vorschriften zum Heizenergiebedarf schrittweise verschärft. Jährlich soll der Primärenergiebedarf um 12,5 Prozent sinken, zunächst auf etwa 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, ab 2016 sind nur noch 50 Kilowattstunden zulässig.

Um die Neuregelungen wurde lange zwischen Gesetzgeber und Interessenverbänden gerungen. Der Bundesrat muss ihnen nicht zustimmen. Für den Gebäudebestand wurden die Vorschriften, also beispielsweise die geforderte Wärmedämmung, allerdings nicht verschärft.

Eine weitere Änderung betrifft Immobilienanzeigen: Bei ihnen solle künftig die Angabe von „energetischen Kennwerten“ Pflicht werden, damit Kauf- oder Mietinteressenten zumindest eine Ahnung von den zu erwartenden Heizkosten bekommen können. Die Einhaltung der neuen Vorschriften soll mit Stichproben kontrolliert werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft meldete kürzlich, dass rund 20 Prozent der neuen Wohnhäuser und ein Drittel der neuen Büroimmobilien in Deutschland bereits eine Solarheizung nutzen und so Primärenergieverbrauch und Kohlendioxidausstoß senken. Doch bei der energetischen Sanierung von Altbauten herrscht weitgehend Stillstand

Nach Angaben des Bundesbauministeriums entfallen 31 Prozent des gesamten deutschen Energiebedarfs auf Gebäude, vor allem für Heizung, Warmwasser und Kühlung. Viele Experten gehen eher von 40 Prozent aus.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | dec 2013

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