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© photocase.de | Inuit | Subventionen und Abgaben im Agrarsektor – Welchen Beitrag können sie zu Umweltschutz und Entlastung des Staatshaushalts leisten?

„Heiße Luft“ im Klimaschutzgesetz

Eine Reform des Klimaschutzgesetzes halten Fachleute seit Langem für überfällig und haben dabei eine Verschärfung im Blick. Das Vorhaben der Ampel-Koalition, die Sektorziele und auch das Budgetprinzip aufzuweichen, löst weiterhin viel Kritik und auch verfassungsrechtliche Bedenken aus.

Beim Klimaschutz können sich deutsche Bauern vorerst zurücklehnen. Laut Klimaschutzgesetz hätte die Landwirtschaft 2022 knapp 68 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen können. Tatsächlich waren es letztes Jahr rund 62 Millionen.

Der größte Teil der Unterbietung geht aber nicht auf wirkliches Einsparen zurück. Vielmehr hat der Weltklimarat die Klimawirkung von Lachgas-Emissionen aus der Düngung neu bewertet. Sie ist fast 40 Prozent niedriger als zuvor angenommen.

Dadurch sinken die deutschen Agrar-Emissionen um jährlich fast fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalent.

Logisch wäre es, den Landwirten die gut fünf Millionen Tonnen „heiße Luft“, die jetzt in ihrem CO2-Budget stecken, wegzunehmen. Das passiert aber erstmal nicht. 2023 haben die Bauern etwas mehr als 67 Millionen Tonnen CO2 zur Verfügung.

Und es kommt noch schöner für sie. Unter- oder überschreitet ein Sektor sein Budget, werden die Mehr- oder Minderemissionen gleichmäßig auf die folgenden Jahre bis 2030 verteilt. Zwar wurden die fünf Millionen Tonnen nur auf dem Papier eingespart, werden aber entsprechend den Regularien des Klimagesetzes nunmehr jedes Jahr aufs CO2-Budget der Landwirtschaft aufgeschlagen.

Gutschrift-Mechanismus mit absurden Folgen

Dieser „Gutschrift-Mechanismus“ im Klimagesetz führt nach Angaben von Fachleuten des Umweltbundesamtes und des Thünen-Instituts dazu, dass die deutsche Landwirtschaft ihre Emissionen bis 2030 eigentlich gar nicht mehr senken müsste. Dennoch würden im Agrarsektor vom gesamten CO2-Budget bis 2030 mehr als zehn Millionen Tonnen ungenutzt bleiben.

Absurd, oder? Der Expertenrat für Klimafragen plädiert denn auch dafür, die „heiße Luft“ aus dem Klimagesetz zu lassen und das Sektorziel für die Landwirtschaft entsprechend abzusenken. Bei den fast fünf Millionen Tonnen habe ja keine tatsächliche Emissionsminderung stattgefunden, argumentiert der Rat.

Die Umverteilung in die Zukunft passiert auch, wenn ein Sektor sein Jahresbudget überzieht. Weil der Verkehr 2022 gut neun Millionen Tonnen CO2 zu viel emittierte, werden seine ohnehin sinkenden jährlichen Budgets zusätzlich abgesenkt, um ein bis zwei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr, wie Marc Oliver Bettzüge vom Klimaexpertenrat vorrechnet.

Diese stetige Verschärfung folgt aus dem sogenannten Budget-Ansatz im Klimaschutz. Umfang und Tempo der Erderwärmung hängen bekanntlich davon ab, welche reale Menge an Treibhausgasen in die Atmosphäre abgelassen wird.

Oder wie der Expertenrat in seinem jüngsten Bericht schreibt: Es gibt starke Belege dafür, dass ein „nahezu linearer Zusammenhang zwischen kumulierter Menge an globalen Emissionen und dem projizierten Temperaturanstieg besteht“.

Klimarat will Budget-Ansatz unbedingt erhalten …

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Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2023 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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