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Informationen zur EEG-Photovoltaik-Novelle

Nächste Woche findet am Mittwoch, den 21. März, im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum EEG-Änderungsgesetz statt, das den Zubau der Photovoltaik stark absenken soll.

Heute ist absehbar, dass der ungeschickte Vorstoß der Bundesregierung zunächst das Gegenteil bewirkt. Als hätte man nichts aus der Vergangenheit gelernt, wurde erneut Panik bei den Händlern und Investoren erzeugt. Alle, die dies noch können, versuchen jetzt noch schnell eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu bringen oder in der Übergangsfrist Freiflächenanlagen zu errichten.

Röttgen und Rösler werden es damit erneut schaffen, das Gegenteil von dem zu erreichen, was sie wollten. Ausbaden muss es dann wieder die Solarwirtschaft, wenn Schwarz-Gelb dann erneut Hand anlegen wird an der Solarvergütung und am EEG.

Aktuell haben wir ja schon die vierte Novelle für diese Legislaturperiode, die gerade 2,5 Jahre alt ist. Schwarz-Gelb hätte auf uns hören sollen, als wir Grüne vor einem Jahr eine zweimonatliche Absenkung abhängig vom Zubau vorgeschlagen hatten.

Dann hätte sich die Vergütung automatisch an die Marktentwicklung angepasst. Doch damals schaffte man es eine Gesetzesnovelle durchzuführen, die keinerlei Anpassung der Vergütungshöhe zur Folge hatte. Dann erzeugte Rösler zum Jahresende mit seinem Deckelvorschlag eine Schlussverkaufssituation.

Vollkommen lernresistent wiederholten Rösler und Röttgen jetzt die Fehler der Vergangenheit und treiben wieder alle auf die Dächer, die sichergehen wollen, dass sie mit ihren Anlagen noch Geld verdienen. Als nächstes droht dann eine Verordnung, deren Ermächtigung im Gesetzentwurf enthalten sind. Damit soll es der Willkür der Bundesregierung überlassen werden, nach belieben die Vergütung abzusenken, wenn der Ausbaukorridor überschritten wird.

Da die beiden Minister aber selbst dafür gesorgt haben, dass jetzt umfassend Solaranlagen installiert werden, liegt auf der Hand, dass das Ausbauziel 2012 bereits im ersten Halbjahr überschritten werden wird.

Umso wichtiger ist, dass diese Verordnungsermächtigung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen wird. Die Chancen dafür sind gut, da ja in der Verordnungsermächtigung die Ausschaltung des Bundestages und Bundesrates enthalten ist, welcher wiederum die Bundesländer kaum zustimmen dürften. Man wird sehen, was bei dem Schwarz-Gelb-internen Bund-Länder-Gespräch herauskommen wird, das ebenso wie die Anhörung des Umweltausschusses am 21. März stattfinden soll.

Quelle

Hans-Josef Fell MdB 2012Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

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