Kabinett beschließt EEG-Entwurf
Das Bundeswirtschaftsministerium beharrt weiter auf eine Ausschreibungspflicht für alle Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt Leistung sowie einen Smart Meter für alle Anlagen ab einem Kilowatt Leistung. Trotz nur leichter Nachbebesserungen beim Eigenverbrauch sieht es auch die Vorgaben aus Brüssel erfüllt. Lichtblicke gibt es im Entwurf für Freiflächenanlagen und beim Photovoltaik-Mieterstrom.
Die Kabinettsvorlage des Bundeswirtschaftsministeriums für die EEG-Novelle ist auf knapp 190 Seite angewachsen. Am Mittwoch beschlossen die Minister den Entwurf, mit dem sich nun Bundestag und Bundesrat befassen werden. Die Forderungen aus der Erneuerbaren-Branche im Vorfeld, wesentliche Nachbesserungen vorzunehmen, verhallten weitgehend ungehört.
So sind weiterhin Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt Leistung enthalten. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und sein Staatssekretär Andreas Feicht verteidigten dies und begründeten es mit dem Kostenargument. Es sei eine starke Nachfrage in diesem Segment zu erwarten und dies müsse gestemmt werden können. Für die Auktionen bei Dachanlagen sind in dem EEG-Entwurf für 2021 und 2022 jeweils Volumina von 250 Megawatt vorgesehen. Aus Sicht des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) viel zu wenig, da in diesem Segment allein im vergangenen Jahr Anlagen mit mehr als einem Gigawatt Leistung zugebaut wurden. Zudem ist mit der Ausschreibungspflicht einem Verbot des Eigenverbrauchs des Solarstroms verbunden.
Eine aktuelle Branchenumfrage des BSW-Solar ergab, dass 97 Prozent der Photovoltaik-Unternehmen mit einem Rückgang der Nachfrage nach Dachanlagen zu rechnen. „Vier von fünf Solarunternehmern erwarten, dass die Nachfrage nach Solardächern bei einer derartigen Verschlechterung der Rahmenbedingungen sogar stark einbrechen wird“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Kritisch sieht der BSW-Solar auch die Pläne, eine Pflicht zum Einbau von Smart Metern für alle Anlagen ab einem Kilowatt Leistung einzuführen. Bisher liegt die Grenze bei sieben Kilowatt Leistung.
Das Bundesumweltministerium hat nach der Kabinettsvorlage die Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht auf Neubauten gefordert. Sie ist nicht im Entwurf enthalten und Altmaier lavierte auf Nachfrage um eine eindeutige Antwort. Es gebe unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema innerhalb der Koalition. Auch wolle er zunächst abwarten, wie die EU-Vorgaben für den Zubau ausfallen würden mit Blick auf die verschärften Klimaziele. Auch der BSW-Solar habe sich gegen eine solche Pflicht ausgesprochen, ergänzte Feicht.
Eine leichte Verbesserung im Gesetzentwurf ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. So soll die zulässige Flächenkulisse vergrößert werden. 200 Meter entlang von Straßen und Schienenwegen sind erlaubt – bisher sind es nur 110 Meter. Auch die maximale Größe der Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen soll auf 20 Megawatt verdoppelt werden. Das geplante jährliche Ausschreibungsvolumen liegt 2021 für diese Anlagen bei 1,9 Gigawatt und sinkt ab 2022 auf 1,7 Gigawatt.
Außerhalb der EEG-Förderung unterstellt das Klimaschutzprogramm 2030 nur einen „moderaten Zubau“ bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Falls dieser doch stärker ausfallen solle, wolle die Bundesregierung „bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen marktgetriebenen Ausbau und damit für eine Begrenzung der Förderkosten vor“.
Beim Photovoltaik-Mieterstrom sind im Entwurf einige Verbesserungen vorgesehen, die seit langem gefordert werden, um den Markt endlich in Schwung zu bringen und im Evaluationsbericht gefordert wurden. So wird der Mieterstromzuschlag erhöht und er ist nicht mehr direkt an den anzulegenden Werten für die anderen Photovoltaik-Dachanlagen gekoppelt. Sie liegen zwischen 2,1 und 1,0 Cent pro Kilowattstunde – abhängig von der Größe der Anlagen. Auch Lieferantenmodelle sollen künftig möglich sein.
Bei der Degression der Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen sind im Entwurf ebenfalls Änderungen vorgesehen. Sie sollen am neuen Zubauziel ausgerichtet werden. Zudem soll künftig nur noch der Zubau von drei Monaten auf das Jahr hochgerechnet werden, um die Degression zu ermitteln. Bisher waren es sechs Monate. Damit könnten Schwankungen beim Zuschlag deutlich schneller ausgeglichen werden, argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium.
Im EEG-Entwurf sind nun auch die Ausbauziele für die verschiedenen Erneuerbaren-Technologien festgeschrieben. Bei der Photovoltaik sollen die derzeit etwa 52 Gigawatt installierte Leistung auf 63 Gigawatt bis 2022, 73 Gigawatt bis 2024, 83 Gigawatt bis 2026, 95 Gigawatt bis 2028 und 100 Gigawatt bis 2030 gesteigert werden.
Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums werden mit dem EEG-Entwurf auch alle Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie erfüllt. Eine Untersagung von Eigenverbrauch bei Dachanlagen, die Zuschläge aus Ausschreibungen haben, sieht man keine Probleme. Zudem ist auch keine Anhebung der Grenze für Abgaben und Umlagen auf Eigenverbrauch vorgesehen. Nach der EU-Richtlinie dürfte Eigenverbrauch aus Erneuerbaren-Anlagen bis 30 Kilowatt nicht belastet werden. In Deutschland wird jedoch die anteilige EEG-Umlage bei Anlagen ab 10 Kilowatt fällig. Im EEG-Entwurf ist eine Anhebung der Bagatellgrenze auf Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung vorgesehen. Allerdings bleibt die Grenze von höchstens zehn Megawattstunden umlagebefreiten Solarstrom bestehen. Auch zur von Brüssel gewünschten Besserstellung von Energiegemeinschaften ist in dem Papier wenig zu sehen.*
*Anmerkung der Redaktion: Der letzte Absatz ist nachträglich korrigiert worden. Es gab doch eine kleine Verbesserung beim Eigenverbrauch. Danke für den Hinweis an die DGS!
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2020 weiterverbreitet werden! Mehr Artikel von Sandra Enkhardt | „pv magazine“ 03/2020 | Online bestellen!