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Kabinett beschließt Entwurf mit drastischen Absenkungen für PV-Anlagen ab 40 Kilowatt

Neben dem Einschnitt bei der Solarförderung zum Jahreswechsel sind in dem Entwurf zum Energiesammelgesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium auch die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land enthalten.

Die geplante Kürzung um rund 20 Prozent sorgt für große Unsicherheit bei den Projektierern großer Photovoltaik-Anlagen. Altmaier sagt dagegen, die Energiewende werde jetzt sicherer und bezahlbarer. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht den Bundestag nun in der Pflicht.

Erst in der vergangenen Woche war der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Energiesammelgesetz bekanntgeworden. Darin enthalten waren überraschend starke Kürzungen der Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen ab 40 Kilowatt. Hier hat die Bundesregierung eine massive Überförderung diagnostiziert und will die Fördersätze zum 1. Januar 2019 auf einen Schlag um rund 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde kürzen. Dieses Vorhaben hat nun am Montag das Bundeskabinett beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Besonders bitte sind die Einschnitte für größere Photovoltaik-Mieterstromprojekte. Nur gut ein Jahr nach Einführung des Zuschlags könnte er durch die Kürzung praktisch schon wieder abgeschafft werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) berichtet, dass aus der Reihen der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD bereits Widerspruch vernehmbar sei. „Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen wie den 52-Gigawattdeckel oder die Eigenverbrauchsabgabe“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er erneuerte auch seine Forderung, den Mechanismus des „atmenden Deckels“ wirken zu lassen. „Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die  Sonderausschreibungen“, so Körnig weiter.

Auch im Gesetzentwurf enthalten sind die zusätzlichen Ausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land. Die jeweils vier Gigawatt werden nun zwischen 2019 und 2021 ausgeschrieben. Dazu soll es auch noch Innovationsausschreibungen geben. Ein weiterer Punkt in dem Sammelgesetzt ist die weitere EEG-Privilegierung von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Mit der Ankündigung der massiven Kürzung der Solarförderung hat das Bundeswirtschaftsministerium für viel Unruhe in der deutschen Solarbranche gesorgt. Übergangsfristen oder ähnliches waren im Entwurf nicht enthalten. Minister Peter Altmaier betont in seinem Statement zum Kabinettsbeschluss daher auch nur, dass die Kosten für die Verbraucher im Blick gehalten würden. „Wir stellen die zentralen Weichen für eine sicherere und bezahlbarere Energiewende: Mit den Sonderausschreibungen kommen wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller voran. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG – beschleunigen wir zugleich den Netzausbau“, so Altmaier. Zudem begründet das Ministerium erneut, dass die Kürzung „beihilferechtlich zwingend vorgegeben“ sei. Da sich für Photovoltaik-Anlagen bis 40 Kilowatt nicht ändere, sei das Segment der privaten Haushalte zudem nicht betroffen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2018
 verfasst – der
Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2018 weiterverbreitet werden!  Mehr Artikel von Sandra Enkhardt |  „pv magazine“ 03/2018 | Online bestellen!

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