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Koalitionsfraktionen beschließen Solarkürzungen

Die Fraktionen und Arbeitskreise der schwarz-gelben Regierungskoalition haben am 06.03.2012 der Gesetzesvorlage für die EEG-Novelle zugestimmt.

Die Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle wurde weitestgehend übernommen. Trotz der enormen Proteste, auch aus den eigenen Reihen und den 11.000 Demonstranten am Brandenburger Tor, setzt Schwarz-Gelb den strickten Anti-Solar-Kurs fort. Jetzt hängt es von den unionsgeführten Ländern ab, ihre lauten Proteste in die Praxis umzusetzen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EEG-Novelle Hans-Josef Fell für Sie in einem Papier aktualisiert zusammen gefasst

Des Weiteren finden Sie auf seiner Homepage den letzten Stand des Gesetzentwurfes vor der Diskussion in den Fraktionssitzungen der Regierungsfraktionen (Sollte es hier überraschenderweise noch Änderungen geben, werden wir Sie zeitnah informieren).

Im Vergleich zum Kabinettsbeschluss hat es wenige Korrekturen gegeben. So steht im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen jetzt der 1. April statt dem 9. März als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes. Bei einer der beiden kritischen Verordnungsermächtigungen gibt es jetzt einen Bundestagsvorbehalt. Die Rechte des Parlamentes bleiben aber weiter eingeschränkt. Der Bundesrat bleibt entmachtet.

Heute werde der  Umweltausschuss mit dem Bundesumweltminister auch über die EEG-Novelle diskutieren.

Der Gesetzentwurf wird am Freitag in 1. Lesung und am 30.03. in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden. Am 21.03. wird es dann eine öffentlich Anhörung im Umweltausschuss geben.

Quelle

Hans-Josef Fell MdB 2012Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen


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