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© Depositphotos.com | BiancoBlue | Auch Windkraftbetreiber sollen „Zufallsgewinne“ zurückgeben.

Konzept aus dem Wirtschaftsministerium: Stromgewinne sollen rückwirkend abgeschöpft werden

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind Vorschläge für die Strompreisbremse bekannt geworden. Das Klimareporter° vorliegende Papier schlägt auch eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen seit März vor. Die Erneuerbaren-Branche warnt vor einem drohenden Verfassungsbruch.

Wer in Deutschland mit Biomethan, Steinkohle oder Erdgas Strom produziert, wäre fein raus – alle anderen Stromerzeuger würde die geplante Gewinnabschöpfung im Strommarkt treffen. Das legt ein jetzt bekannt gewordenes, Klimareporter° vorliegendes Konzeptpapier zur „Strompreisbremse“ nahe, das aus dem Bundeswirtschaftsministerium stammen soll.

Die Ausarbeitung soll „mögliche, vorläufige Optionen zur Umsetzung der EU-Beschlüsse“ auflisten, wie es in dem 18-seitigen Papier heißt.

Betroffen von der Gewinnabschöpfung sollen – außer dem Biomethan – auch alle erneuerbaren Energien sein, unabhängig davon, ob sie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden oder nicht. Des Weiteren soll Strom aus Braunkohle, Atomkraft, Mineralöl, Grubengas sowie Abfallverbrennung unter die Regelung fallen. Vorgesehen ist, 90 Prozent der Zufallsgewinne einzuziehen.

Gewinne, die beim kurzfristigen Stromverkauf an der Strombörse im sogenannten Spotmarkt erzielt wurden, sollen dabei rückwirkend bis zum März 2022 geltend gemacht werden. Termingeschäfte sollen ab Anfang Dezember einbezogen werden.

Das Konzeptpapier spiegelt die Schwierigkeiten wider, genau diejenigen Akteure am Strommarkt ausfindig zu machen, die am Ende von hohen Strompreisen wirklich profitieren. Zu berücksichtigen sei etwa eine Vielzahl von Märkten, auf denen Strom und Stromverträge gehandelt werden, heißt es im Papier. Der Handel könne dabei keinen konkreten Anlagen zugeordnet werden, wird weiter angemerkt.

Zudem liefen Termingeschäfte losgelöst von der tatsächlichen Erzeugung. Auch sei es, wie es wörtlich heißt, „unmöglich, alle Terminverträge zu sichten“. Darüber hinaus könnten Absicherungsgeschäfte, die Stromerzeuger üblicherweise machen, nicht von rein spekulativen Käufen unterschieden werden.

Am wenigsten konkret sind die Vorschläge bisher bei der Verwendung der abgeschöpften Gewinne. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, soll ihnen ein vergünstigtes Strom-Basiskontingent zur Verfügung gestellt werden. Für den übrigen Verbrauch soll der normale Strompreis zu zahlen sein, wird mit Bezug auf das Wirtschaftsministerium berichtet.

„Vertrauen in Standort Deutschland wird zerstört“

Geplant ist die Vorlage der konkreten Regelungen im Bundeskabinett zum 18. November. Die Regierung arbeite „mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der europäischen Verordnung“, teilte das Wirtschaftsministerium dazu mit.

Besonders die Absicht, Gewinne rückwirkend zum März dieses Jahres abzuschöpfen, sorgt in der Erneuerbaren-Branche für scharfe Kritik. Ein derart massiver Markteingriff sei in Teilen verfassungswidrig und ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit, erklärte die Präsidentin des Erneuerbaren-Verbandes BEE, Simone Peter, heute nach Bekanntwerden des Papiers.

Die vorgelegten Überlegungen würden das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland zerstören, heißt es beim BEE. Bereits jetzt würden auf Basis der erzielten Einnahmen neue Projekte oder die inflations- und krisenbedingt gestiegenen Kosten laufender Projekte finanziert. „Eine umfassende Rückzahlung droht nun diese Projekte aufs Spiel zu setzen“, warnt Peter.

Die Erneuerbaren-Branche habe wiederholt klargemacht, dass sie bei der Finanzierung von Entlastungen im Rahmen der Energiekostenkrise solidarisch sein wolle, betonte Peter. Die Kosten- und Versorgungskrise der fossilen Energien dürfe aber nicht zulasten der Energieträger gehen, die die Strompreise schon heute senken und zum Erreichen der Klima- und Energiewende-Ziele unverzichtbar seien.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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