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Lex Asse verabschiedet

Die Bundesregierung hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das die Rückholung von 126.000 Fässern mit radioaktivem Atommüll aus der Schachtanlage Asse beschleunigen soll.

Der Gesetzesentwurf, bekannt unter seinem Arbeitstitel „Lex Asse“, wurde fraktionsübergreifend von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP vorgelegt. Alle beteilgten Parteien zeigten sich zufrieden nach der Verabschiedung.

Die „Lex Asse“ sieht vor, dass das bisher sehr strenge Atomgesetz bei bestimmten Regelungen gelockert wird. Insbesondere das in Paragraph 57b des Atomgesetzes festgeschriebene Planfeststellungsverfahren ist für die Arbeiten nahe Wolfenbüttel nicht mehr vorgeschrieben.

Einfache strahlenschutzrechtliche Genehmigungen sollen künftig genügen, um mit der Bergung des Atommülls möglichst schnell zu beginnen. Ein nicht vertretbares Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung muss allerdings ausgeschlossen werden.

Die Linke stimmte nicht für den Gesetzentwurf. Zwar beteiligte sich die Fraktion mit mehreren Änderungsanträgen am Gesetzgebungsverfahren, diese wurden jedoch nicht angenommen. Die Partei kritisiert dabei nicht das erklärte Ziel der Arbeitsbeschleunigung, sondern die Umsetzung.

„Die Frage ist, ob der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wirklich alles an Möglichkeiten ausschöpft oder ob es Hintertüren gibt, die es Gegnern der Rückholung ermöglichen, zu verschleppen, zu verzögern oder die Stollen gar legal vorzeitig zu fluten“, warnte Dorothée Menzner (Linke) vor dem Bundestag.

Auch die zuständige Landesgruppe der Linkspartei in Niedersachsen befürchtet, den Behörden seien nun „alle Instrumente in die Hand gegeben, um den Müll legal in der Asse zu belassen und das Bergwerk zu fluten“. Sie fordert, dass die Rückholung und Beseitigung des Asse-Atommülls als Ziel eindeutig festgeschrieben wird.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | scz 2013

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