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Mehr Flexibilisierung und ein Grünstrommarktmodell für den Strommarkt 2.0

„Das Strommarktgesetz setzt bei einer Vielzahl von Punkten richtig an und ist damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Strommarktes. Es kann jedoch nur ein erster Schritt sein; weitere müssen folgen“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

Dazu zählen im Wesentlichen weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte, eine bessere Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sowie ein funktionierender Grünstrommarkt. Darauf weist der BEE in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes hin.

Zur Flexibilisierung der Strommärkte hatte der BEE bereits zu Beginn des Jahres viele Vorschläge gemacht, die vor allem die Dynamisierung der EEG-Umlage, der Netzentgelte und des KWK-Bonus in den Mittelpunkt stellen. Darüber hinaus plädiert der BEE für Anpassungen der Regelungen zur Netzentgeltbefreiung, die bislang starre statt flexible Lastgänge anreizen. Ebenfalls fehlen im Referentenentwurf Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu stärken. 

Auch die Regelenergie müsse endlich flexibilisiert werden, so Falk. Das Weißbuch hatte zwar einige gute Ansätze benannt, die Realität falle aber deutlich hinter die Absichtserklärungen zurück. „Wir haben Zweifel daran, ob das Strommarktgesetz für die Flexibilisierung der Regelenergiemärkte genügend  Wirkung entfalten kann.“ 

Die im Strommarktgesetz vorgesehenen Regelungen zur Spitzenkappung finden die Unterstützung des BEE und der Übertragungsnetzbetreiber, insbesondere die Kompensation für die verloren gegangenen Kilowattstunden. Diese Regelung dient der Rechts- und Investitionssicherheit. Zudem erleichtert sie den Netzbetreibern die Sicherstellung der Versorgungssicherheit.

„Der BEE teilt die Auffassung des BMWi, dass in Preisspitzen nicht eingegriffen werden soll. Nur so kann der Markt seine Wirkung entfalten“, ergänzt Falk. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung bei der Vergütung Erneuerbarer-Energie-Anlagen reiche hierzu aber nicht aus. „Sie wird dazu führen, dass Preisspitzen nach unten gekappt und die Anlagen abgeregelt werden, die die niedrigsten variablen Kosten haben, während die klimaschädlichen Anlagen mit höheren Grenzkosten weiterlaufen.“ 

Was dem BEE noch immer fehlt, ist eine klare Option für die Vermarktung von regionalem Grünstrom. „Zu einem Strommarkt 2.0 gehört auch ein funktionierender Grünstrommarkt.“ Die Bundesregierung sollte deshalb die bereits im EEG 2014 festgeschriebene Verordnungsermächtigung jetzt rasch umsetzen. „Der BEE favorisiert hier eindeutig das Grünstrommarktmodell.“ 

Der BEE begrüßt die Maßnahmen für höhere Transparenz, zu denen vor allem die Schaffung  einer Online-Plattform über Strommarktdaten sowie ein Marktstammdatenregister, in dem auch die konventionellen Erzeugungsanlagen aufgeführt werden, gehören. Zugleich verweist er aber darauf, dass Geschäftsgeheimnisse auch weiterhin vertraulich zu handhaben sind. Kritisch sind die vorgesehen Änderungen im Stromsteuergesetz zu sehen, „sie dürfen keinesfalls dazu führen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter auszubremsen“.

Download: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 2015

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