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Mindestabstand gegen Klimaschutz: FDP und mehrere Bundesländer bremsen Windenergie aus

Bundeswirtschaftsministerium will noch im Mai ländereigene pauschale Abstandsregelungen für Windenergie verbieten – FDP Bundestagsfraktion stellt sich bisher jedoch quer.

Brandenburg beschließt kurz vor geplantem Verbot pauschalen Mindestabstand von 1000 Metern – Sachsen und Thüringen könnten nachziehen. Pauschale Abstände für Windenergie gefährden Aufbau einer klimafreundlichen und krisensicheren Energieversorgung

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ein Verbot pauschaler Abstände ist überfällig. Nur mit einer starken Windenergie können wir die Klimakrise meistern. Pauschale Mindestabstände erhöhen nachweislich nicht die Akzeptanz für den Windenergieausbau.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert aktuelle Bestrebungen, an pauschalen Mindestabständen beim Bau von Windenergieanlagen festzuhalten. So beschloss am Mittwoch der Brandenburgische Landtag ein Gesetz, das einen Abstand von 1000 Metern zu Wohnbebauung festschreibt. Sachsen und Thüringen überlegen ebenfalls, kurzfristig vergleichbare Regelungen zu verabschieden. Hintergrund sind die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, noch in diesem Monat landeseigene Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung zu verbieten. Die DUH kritisiert in diesem Zusammenhang den Gegenwind vonseiten der FDP Bundestagsfraktion, die die Pläne des Bundes nicht unterstützen will. Wissenschaftliche Erhebungen zeigen, dass sich pauschale Abstände nicht positiv auf die Akzeptanz auswirken. Eine frühzeitige und umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung an den Planungsprozessen ist dabei viel entscheidender.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ein Verbot pauschaler Abstände ist überfällig. Nur mit einer starken Windenergie können wir die Klimakrise meistern. Pauschale Mindestabstände erhöhen nachweislich nicht die Akzeptanz für den Windenergieausbau. Die FDP muss aus den Fehlern der Vergangenheit lernen: Ihr vehementes Festhalten an den Mindestabstandsregelungen in Nordrhein-Westfalen ist einer der Gründe für die deutliche Niederlage bei der Landtagswahl. Forderungen nach Mindestabständen bringen weder Wahlsiege noch Akzeptanz in der Bevölkerung. Wer das noch immer behauptet, bedient sich einfachem Populismus und gefährdet in vollem Bewusstsein die Erreichung der Klimaziele.“

Die Aktivitäten mehrerer Bundesländer, pauschale Mindestabstände noch schnell vor der Bundesregelung festzulegen, kommentiert Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Übersprungshandlungen einzelner Länder bei den Mindestabständen sind energiepolitischer Kindergarten. Da geht es allein darum, dem Bund ein Schnippchen zu schlagen. Mit verantwortungsvoller Energiepolitik hat das nichts zu tun. Überzogene Abstandsregeln wie in Bayern bringen den dringend benötigten Ausbau der Windkraft zum Erliegen. Wenn die Regelung aus dem Koalitionsvertrag zum 2-Prozent-Flächenziel im Sommer verabschiedet wird, bekommen diese Bundesländer enorme Probleme. Wenn sie dann vermehrt auf konfliktreiche und naturnahe Räume wie Waldgebiete ausweichen müssen, haben sie der Akzeptanz weit mehr geschadet als geholfen.“

Mit pauschalen Abstandsregelungen sind die Ausbauziele der Bundesregierung nicht zu erreichen. Die Bundesregierung plant mit der Verabschiedung des Windflächenbedarfsgesetzes im Sommer, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zur stellen. Bisher sind lediglich 0,8 Prozent dafür vorgesehen. Die Bundesregierung will laut Referentenentwurf des EEG 2023 den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent erhöhen und bis 2035 die Stromversorgung komplett auf Erneuerbare umstellen. Dafür muss der Ausbau der Windenergie an Land massiv vorangetrieben werden. Bis 2030 sollen Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 115 Gigawatt installiert sein, womit circa eine Verdopplung der heutigen Kapazität erfolgen soll.

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2022

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