‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Nachrüstpflicht: Ungedämmte Dächer unter die Lupe nehmen!

Sanierungsfrist: Bis 31. Dezember Decken dämmen – Geldbuße bis 50.000 Euro möglich.

In diesem Jahr sollten Hausbesitzer nicht einfach die Weihnachtsdekoration vom Dachboden holen, ohne einen weiteren Blick zu riskieren. Sind die oberste Geschossdecke oder das Dach gedämmt? Wenn dem so ist, können Eigentümer aufatmen. Für sie ist die Sanierungsfrist bis zum Jahresende in dem Punkt irrelevant.

Für alle anderen gilt gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV): Nachrüsten. Bis zum 31. Dezember sind Besitzer von Häusern aus der Zeit vor 1977 verpflichtet, die oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen – zumindest wenn der Raum so groß ist, dass sie in den Schrägen noch gerade stehen können. Zudem müssen Warmwasserrohrleitungen isoliert, bestimmte alte Heizkessel ausgetauscht und Thermostate an den Heizkörpern angebracht werden.

Wer den Anlass nutzen und sein ganzes Haus unter die Lupe nehmen möchte, kann einen kostenlosen Energie-Check im Rahmen der deutschlandweiten Klimakampagne „Haus sanieren – profitieren“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) erhalten.

Energie-Check zeigt Schwachstellen am Haus

„Wenn wir die Energiewende in Deutschland wollen, müssen wir unsere Heizausgaben in den Griff bekommen und die alten Häuser fit für die Zukunft machen“, betont DBU-Generalsekretär Dr.-Ing. E. h. Fritz Brickwedde. Private Haushalte verbrauchen immer noch etwa so viel Energie wie die Industrie und der Verkehr. „In älteren Häusern schlummert ein riesen Einsparpotenzial: Bis zu 90 Prozent der Energie könnten Eigentümer durch Sanierungen einsparen“, weiß Brickwedde. „Die Maßnahmen erscheinen komplex. Mit unserem Energie-Check erhalten Hausbesitzer einen Überblick über die Schwachstellen am Haus und Tipps für die weiteren Schritte.“ Schritt für Schritt zur wertstabilen Immobilie: Die EnEV-Frist ist ein Anlass, um sein Haus „enkeltauglich“ zu machen.

Dämmpflicht mit Ausnahmeregelung

„Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel“, weiß DBU-Energieberater Andreas Skrypietz. Die Pflicht, bis zum Jahresende entweder seine oberste Geschossdecke oder das Dach zu dämmen, gilt nur für ältere Häuser, die vier Monate oder länger auf mindestens 19 Grad Raumtemperatur geheizt werden. Wer ein Ferien- oder Wochenendhaus zwar länger als vier Monate nutzt, aber überwiegend in den warmen Jahreszeiten, muss nicht zwangsläufig dämmen.

Thermostate anbringen und Warmwasserrohre dämmen

Dass in der EnEV Sanierungspflichten formuliert werden, ist nicht neu: Schon in den Fassungen von 2002 und 2004 wurden bestimmte Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben. So hätten Hausbesitzer schon längst fehlende Thermostate an den Heizkörpern anbringen und Warmwasserrohrleitungen, die durch unbeheizte Räume führen, lückenlos dämmen müssen.

Wer gerade erst ein entsprechend altes Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft hat, genießt allerdings eine Sonderfrist und kann sich zwei weitere Jahre Zeit lassen, bis er diese Nachrüstpflichten erfüllt. Das gilt aber nicht in allen Punkten: So dürfen Eigentümer bestimmte Heizkessel, die vor dem 1. November 1978 eingebaut wurden, nicht mehr betreiben.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich

Die einzelnen Bundesländer sind dafür verantwortlich, die Energieeinsparung umzusetzen. Sie können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn Hausbesitzer vorsätzlich oder leichtfertig ihre Pflichten nicht erfüllen.

Fördermöglichkeiten erleichtern energetische Sanierungen

Die guten Nachrichten: Wer sein Haus jetzt fit für die Zukunft macht, findet unter www.sanieren-profitieren.de einen Handwerker für den kostenlosen Energie-Check und kann sich im Rahmen eines Gespräches in 30 Minuten unkompliziert an energetische Sanierungsmöglichkeiten herantasten.

Eigentümern greift der Staat zudem mit großen Förderpaketen unter die Arme: So bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine detaillierte „Vor-Ort-Energieberatung“.

Zudem hält das Bafa-Marktanreizprogramm (MAP) Gelder für die Nutzung von erneuerbaren Energien bereit. Wer weitere staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen erhalten will, kann sich zudem an die Förderprogramme der bundeseigenen KfW Bankengruppe wenden.

Weitere Informationsmöglichkeiten im Netz

Eine Übersicht zu möglichen Förderprogrammen finden Hausbesitzer unter www.energiefoerderung.info/EnEV-online/. Der Gesetzestext und die Nachrüstpflichten stehen im Netz unter www.enev-online.org/

Quelle

Deutsche Bundesstiftung Umwelt 2011

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren